OLG Köln vom 14.11.2018; Az. 11 U 71/18 - Kunstwerk muss trotz „Nichtgefallens“ bezahlt werden - Werberecht Anwälte

OLG Köln: Kunstwerk muss trotz „Nichtgefallens“ bezahlt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Unternehmen hatte einer Künstleragentur den Auftrag zur Anfertigung ei­nes Videoclips mit dem bekannten Stimmenimitator J.K. erteilt. Der erstellte einen Videoclip mit Stimmen verschiedener Prominenter wie Angela Merkel, Barack Obama, Inge Meisel, Queen Elisabeth, Rainer Calmund, Udo Linden­berg, Otto Waalkes, Karl Lagerfeld und Papst Benedikt XVI.

 

Das Ergebnis gefiel dem Auftraggeber jedoch nicht, weswegen er die Bezah­lung verweigerte. Das OLG Köln entschied nun, dass diese Begründung als Ablehnung nicht ausreiche. Wer einen Künstler mit einem Kunstwerk beauf­trage, dürfe die Abnahme des fertiggestellten Werkes nicht deshalb verwei­gern, weil es nicht seinem eigenen Geschmack entspreche, „Nicht gefallen“ reiche nicht.

 

 

 

OLG Köln vom 14.11.2018; Az. 11 U 71/18

 

Stichworte: Kunstwerk, Ablehnung, Auftrag


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