BGH: Kein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Vom Streitwert hängen die Kosten eines Rechtsstreits ab. Der Streitwert wird in der Regel vom Kläger bei Beginn eines Verfahrens festgelegt. Rechtlich verbindliche Vorgaben für diesen Streitwert gibt es nicht. Man kann sich allenfalls an vergleich-baren Entscheidungen in früheren Fällen orientieren. Allerdings hat sich in Wettbe-werbsverfahren vielfach ein Streitwert von 20.000 Euro eingebürgert.

 

 

 

Der BGH hat nun entschieden, dass es keinen Durchschnittsstreitwert von 20.000 Euro für durchschnittliche wettbewerbsrechtliche Verfahren gebe. Vielmehr müssten Streitwerte letztlich immer von den Gerichten nach ihrem Ermessen festgelegt werden.

 

 

 

BGH vom 22.1.2015; Az. I ZR 95/14

 

Fundstelle: eigene

 

Stichworte: Streitwert


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