LG Hamburg: Auch DIN Norm kann urheberrechtsfähig sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Nach Auffassung des LG Hamburg können auch DIN Normen als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt sein. Die Schutzfähigkeit kann sich schon allein daraus ergeben, dass durchweg eine einfache Satz – und Wortstruktur gewählt wurde, die den zu vermittelnden Inhalt verständlich, präzise und klar wiedergibt. Eine identische Übernahme des Textes der DIN Norm kann deswegen eine Urheberrechtsverletzung sein. Ob eine nicht wörtliche Übernahme eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ist in jedem konkreten Einzelfall zu überprüfen.

 

 

 

Ein Copyright Vermerk ( © ) begründet die Vermutung, dass der genannte Autor auch der Urheber ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zusatz angebracht ist

 

 dass jede Vervielfältigung der Genehmigung bedarf.

 

 

 

LG Hamburg vom 31.3.2015; Az. 308 O 206/13

 

CR 2016, S. 223

 

Stichworte: DIN Normen, Urheberrecht


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