LG Hamburg: Kein Geld - keine Abmahnung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Wer sich in einer wirtschaftlich schlechten Verfassung befindet, kann nicht abmahnen. Dies hat das LG Hamburg entschieden. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war die Inhaberin eines Onlineshops gegen Konkurrenten gerichtlich vorgegangen. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen im Jahr 2015 mehr als 50 Abmahnungen ausgesprochen hatte, zudem seien 14 Verfügungs­verfahren eingeleitet worden. Aus der Zahl der Abmahnungen an sich könne zwar nicht grundsätzlich ein missbräuchliches Vorgehen abgeleitet werden. Im konkreten Fall hatte sich aber herausgestellt, dass das Eigenkapital der Abmahnenden im Jahr 2015 bis auf 34,77 Euro geschmolzen sei, im Jahr 2014 habe sie einen Verlust von 15.000 Euro angegeben. Die Richter hielten das Vorgehen der Online-Shop-Inhaberin deswegen für missbräuchlich, weil kein wirtschaftlich denkender Unter­nehmer in einer derartigen Situation das Kostenrisiko eines oder gar mehrerer Wett­bewerbsverfahren eingehen würde.

 

LG Hamburg vom 7.2.2017 - Az. 312 O 144/16

IPRB 2017, 104


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht