OLG Frankfurt: Abmahnung nicht erhalten - keine Ausrede

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Ausrede, man habe eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes nicht erhalten, hilft einem Unterlassungsschuldner nichts, wenn die Abmahnung mit Einschreiben und Rückschein abgesandt wurde, die Sendung wegen Abwesenheit des Schuldners niedergelegt und vom Empfänger das Schreiben innerhalb der Abholfrist nicht abgeholt wurde.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 29.1.2014; Az. 6 W 62/13

 

NJW - RR 2014, S. 766

 

 

 

Abmahnung, Einschreiben


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht