BGH: „AIDA - Kussmund“ - Panoramafreiheit auch hier

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Kreuzfahrtschiffe der Aida Reederei zeichnen sich durch bunte Bemalung aus, wobei auf den Schiffen am Bug ein Mund aufgemalt ist, seitlich an den Bordwänden befinden sich Augen, umgeben von Wellenlinien. Der Schöpfer des Aida - Kussmun­des wehrte sich dagegen, dass von ihm nicht genehmigte Fotos mit dem Kussmund sein Urheberrecht verletzten.

 

Der BGH entschied, dass auch hier der Grundsatz der Panoramafreiheit gelte, also dass von dem Werk des Künstlers, hier dem Schiff mit dem Kussmund Fotos ange­fertigt und diese auch gewerblich verwendet werden dürften. Denn Panorama-freiheit bedeute die Freiheit, an sich urheberrechtlich geschützte Werke, die sich ortsfest an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen unter freiem Himmel befinden und für je­dermann zugänglich sind, zu fotografieren und die Fotos auch gewerblich zu nutzen. Das gelte auch dann, wenn das Kunstwerk wie im Falle des AIDA–Mundes des nicht ortsfest mit dem Boden verbunden sei, sondern sich nacheinander in verschiedenen Häfen befinde. Ein Werk befinde sich bleibend an solchen Orten, wenn es aus der Sicht der Allgemeinheit dazu bestimmt ist, für längere Dauer dort zu sein. Schiffe sei­en dazu bestimmt, bleibend an öffentlichen Orten für längere Dauer auf hoher See, im Küstenmeer, auf Seewasserstraßen und in Seehäfen eingesetzt zu werden und könnten dort von jedermann wahrgenommen werden.

 

BGH vom 27.4.2017 - Az. I ZR 247/15


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht