OLG Schleswig: Bei Aussage „Stoppt Durchfall“ muss Durchfall binnen weniger Stunden gestoppt sein
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Für ein Arzneimittel war mit der Aussage „Stoppt Durchfall“ geworben worden. Das OLG Schleswig war der Meinung, dass diese Aussage irreführend und damit unzulässig ist, wenn das Medikament diese Erwartung nicht objektiv erfülle. Die Werbeaussage begründe beim Adressaten die Erwartung, dass der Durchfall binnen weniger Stunden vollständig beendet sei, dass also danach jegliche Symptome verschwunden seien. Wird er nur spürbar gelindert, sei dies nicht ausreichend. Dies könnten die Mitglieder des Senates selbst beurteilen.
OLG Schleswig vom 30.1.2014 - Az. 6 U 15/13
GRUR-RR 2014, 347
Stichworte: Arzneimittel, Durchfall, Irreführung, Stopp, Linderung