BAG: Ausgeschiedener Arbeitnehmer im Werbefilm des Arbeitgebers
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Ein Arbeitnehmer stellte sich für einen Werbefilm für seinen Arbeitgeber zur Verfügung, ein Unternehmen der Kälte- und Klimatechnik. Schriftlich erklärte er sich
- wie 25 andere Arbeitnehmer - durch Unterschrift damit einverstanden, dass Filmaufnahmen von seiner Person zur freien Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeits-arbeit des Unternehmens “verwendet und ausgestrahlt werden dürfen“. Im Film sieht man ihn dann am Steuer eines PKW und in einem Gruppenbild als einen von 30 Mit-arbeitern des Unternehmens. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses widerrief der “Filmstar“ seine Einwilligung und verlangte die Entfernung des Films von der Homepage seines früheren Arbeitgebers. Zudem forderte er Schmerzensgeld.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nun, dass die erforderliche schriftliche Einwilligung in die Veröffentlichung zu Werbezwecken wirksam erteilt worden sei. Sie sei auch nicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt gewesen. Auch die Abwägung der Interessen der beiden Parteien führten zu keinem anderen Ergebnis. Deswegen dürfe der Film weiter im vereinbarten Umfang verwendet werden.
BAG vom 11. 12. 2014; Az. 8 AZR 1010/13 vom 11.12.2014
K & R 2015, S. 433
Stichworte: Filmaufnahmen, Werbefilm, Einwilligung