LG Hamburg: Flugpreisangaben- nicht erst bei Buchung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Internetportal vermittelte Flugreisen verschiedener Fluggesellschaften. Für einen Flug von Frankfurt nach Ibiza war mit der Angabe eines Preises von 102, 64 € pro Person geworben worden. Wollte man dieses Angebot annehmen, musste man verschiedene Buchungsschritte durchlaufen und erfuhr erst unmittelbar vor dem letzten Schritt, dass zusätzlich eine Gebühr für die Zahlung mit Kreditkarte und ein „Service-fee“ in Höhe von 9,99 Euro pro Flug anfielen. Das LG Hamburg hielt dies für unzulässig. Nach einer EU-Verordnung müsse Kunden durch ein Angebot ermöglicht werden, die Preise verschiedener Fluggesellschaften effektiv zu vergleichen. Deswegen müsse der Endpreis jederzeit ausgewiesen werden, einschließlich aller Steuern, Gebühren und Entgelte. Wenn dies erst kurz vor dem letzten

 

Buchungsschritt geschehe, sei dies unzulässig.

 

 

 

LG Hamburg vom 13.1.2014; Az. 408 HKO 102/13

 

WRP 2015, S. 630

 

Stichworte: Angaben, Flugpreise


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