VG Stuttgart: Bewegliche LED Leuchtreklame bedarf einer Baugenehmigung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Eine Plakatwerbefirma hatte eine beleuchtete, bewegliche Werbetafel an einer über 10 Quadratmeter großen Werbeanlage durch eine LED Schriftleiste mit beweglicher und ständig wechselnder Leuchtreklame anbringen wollen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, dass dafür eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sei, die nicht erteilt werden könne, weil eine derartige bewegliche und ständig wechselnde Leuchtreklame im Bereich von reiner oder überwiegender Wohnnutzung völlig untypisch und deswegen für die Bewohner eines Nachbargebäudes nicht zumutbar sei.

 

 

 

VD Stuttgart vom 5.9.2014; Az. 13 K 308/14

 

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Stichworte: Leuchtreklame, Genehmigung


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