OLG München: Höchste Vorsicht bei Foto

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Inhaberin einer Website hatte sich diese von einer Werbeagentur gestalten lassen. In Bezug auf die Fotos versicherte die Agentur, dass es damit seine Ordnung habe und diese für diesen Zweck genutzt werden könnten. Das stellte sich allerdings als falsch heraus. Das OLG München war nun der Meinung, dass die Inhaberin der Webseite sorgfaltswidrig und damit fahrlässig gehandelt habe, weil sie sich auf die Zusicherung der Werbeagentur verlassen habe. Sie hätte sich vielmehr prüfbare Un-terlagen vorlegen lassen und die Rechtekette zurückverfolgen müssen.

 

 

 

OLG München vom 15.1.2015; Az. 29 W 2554/14

 

Fundstelle: eigene

 

Stichworte: Foto, Werbung


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