OLG Celle: „Das Original“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Für das Produkt „Almased“ war mit dem Slogan geworben worden: „Almased.. das Original“. Dies verbot das OLG Celle nun mit der Begründung, es ent­stünde mit dieser Werbung der Eindruck, das Produkt sei das erste seiner Art und schon am längsten erhältlich. Damit entstehe beim Verkehr auch der Ein­druck der Echtheit des Produktes. Dem Verkehr werde suggeriert, es sei ein­zigartig. Allerdings gebe es ein bereits länger am Markt erhältliches vergleich­bares Produkt. Die Bezeichnung wäre nur erlaubt, wenn es sich tatsächlich um das erste Produkt dieser Art auf dem Markt gehandelt hätte.

 

 

 

OLG Celle vom 4.9.2018; Az.13 U 77/18

 

IPRB 2019, S.1

 

 

Stichworte: Werbeslogan, Almased


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