OLG Brandenburg: Makler darf sich auf Informationen des Verkäufers stützen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die für einen Verkaufsabschluss wesentlichen erforderlichen Informationen über das zu erwerbende Objekt müssen richtig sein. Allerdings dürfen sich Makler dabei auf die Aussage des Verkäufers verlassen. Der Makler muss aber darauf hinweisen, wenn ihm die entsprechenden Informationen nicht vorliegen.

 

 

OLG Brandenburg vom 29 1. 2019; Az. 6 U 65/17

Stichworte: Markler, Informationen


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht