BGH: Keine Automatische Verlängerung eines Werkvertrages

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Unternehmen erwarb Fahrzeuge, um sie an soziale Institutionen zu verleihen. Außerdem vermietete es die Werbeflächen auf diesen Fahrzeugen. In den Verträgen war eine Laufzeit von 5 Jahren zu einem günstigen Gesamtproduktpreis vereinbart. Außerdem fand sich die Klausel, dass der Vertrag mit der Auslieferung des Fahrzeuges beginne und sich automatisch ohne Neubeantragung um weitere 5 Jahre verlängere, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werde. Der BGH entschied nun, dass diese Klausel unwirksam sei. Sie sei nicht transparent, weil bei Vertragsbeginn nicht feststehe, bis wann die Kündigung zur Abwendung der Verlängerung spätestens ausgesprochen werden müsse.

 

BGH vom 25.10.2017 - Az. XII ZR 1/17

Stichworte: Unwirksame Klauseln, Verlängerung Werkvertrag, Transparenz, Werbefläche


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht