LG Kiel: "Immer in erstklassiger Optikerqualität" durch Internetanbieter unzulässig
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Die Werbeaussage "Immer in erstklassiger Optikerqualität" durch einen Internetanbieter ist nach Auffassung des LG Kiel unzulässig. Der angesprochene Verbraucher erhalte den Eindruck, er bekomme die Brillenqualität wie er sie auch bei einem erstklassigen Optiker vor Ort erhalten würde. Allerdings stünden dem Internetanbieter wie einem Optiker vor Ort in aller Regel nicht alle Daten zur Verfügung, die notwendig sind, um eine Brille in erstklassiger Qualität herzustellen.
LG Kiel, Urteil vom 30.10.2012 - Az. 16 O 20/11
GRUR-RR 2013, 344