OLG Frankfurt: Werbung mit Logo, das von ® abweicht

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Inhaber einer im Markenregister eingetragenen Marke warb mit einer von der eingetragenen Version leicht abweichenden Gestaltung. Ein Teil der eingetragenen Marke, ein stilisiertes Blatt war nicht oberhalb, sondern links neben einem Schriftzug (ebenfalls Bestandteil der®) angebracht. Der Marke war ein schriftlicher Zusatz bei­gefügt worden. Und das Ganze hatte er mit dem Hinweis auf die Eintragung beim Markenamt durch ein ® versehen.

 

 

 

Die Richter waren der Meinung, dass geringfügige Abweichungen den Charakter ei­ner Marke nicht verändern würden. Die Marke werde durch die unterschiedliche Ver­wendung des stilisierten Blattes ebenso wenig verändert wie durch den Zusatz „The world‘s finest teas“.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 15.6.2015; Az. 6 W 61/15

 

WRP 2015, S. 1122

 

Stichworte: Logo, Markenregister


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