LG Berlin: Anspruch auf Auskunft in Bezug auf Daten des Verfassers eines rechtswidrigen Kommentars im Internet
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
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Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Diensteanbieter einer Person Auskunft über einen Verfasser eines rechtswidrigen Kommentars nach § 14 Abs. 3 des Telemediengesetzes (TMG) erteilen darf. In dem diese Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war eine bundes-deutsche Politikerin in massiver Weise beleidigt worden. Das LG Berlin sprach ihr ein Recht auf Auskunft über die Daten des Kommentators/ Nutzers zu. Dies ermöglichte ihr erst, gegen den Nutzer zivilrechtlich vorzugehen.
LG Berlin vom 27. 11. 2019; Az. 27 AR 1719
K&R 2020,231
Stichworte:Kommentar, Rechtswidrig