OLG Düsseldorf: Beweislast für Einwilligung bei E-Mail Werbung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Versendet ein Unternehmen Werbung per elektronischer Post, muss es darlegen und beweisen, dass im Zeitpunkt der Zusendung der Werbung die vorherige ausdrück-liche Einwilligung des Empfängers der E-Mail vorlag. Die Einwilligung muss vom Anschlussinhaber bzw. dem Inhaber der E-Mail-Adresse erteilt worden sein, an die die Werbung versandt wird. Der Werbende muss die konkrete Einverständnis-erklärung eines jeden einzelnen Empfängers vollständig dokumentieren. Ist unklar, ob eine Einverständniserklärung tatsächlich von dem Empfänger stammt, ist der Nachweis nicht geführt. Andererseits stellt eine E-Mail, mit der ein Empfänger aufgefordert wird, seine Einwilligung zu bestätigen, als solche keine verbotene belästigende Werbung dar.

 

 

 

OLG Düsseldorf vom 17.3.2016; Az. I - 15 U 64/15

 

WRP 2016, S. 900

 

Stichworte: E-Mail, Werbung, Einwilligung


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