KG Berlin: Telefax Nummer ist keine E-Mail-Adresse

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) muss im E-Mail Verkehr die “Adresse der elektronischen Post“ zur Verfügung gestellt werden. Nach Auffassung des KG Berlin ist die Angabe einer Telefaxnummer aber keine E-Mail Anschrift und damit keine Adresse der elektronischen Post. Sie sei dieser nicht gleichwertig und bewirke einen “Medienbruch“. Jeder Internetnutzer könne E-Mails verschicken, aber nicht jeder Internetnutzer verfüge über ein Telefaxgerät. Außerdem sei die Versendung von Nachrichten per Telefax kostenträchtiger als die Versendung einer E-Mail. Auch ein online Kontaktformular sei keine gleichwertige E-Mail Anschrift.

 

KG Berlin, Urteil vom 7.5.2013 - Az. 5 U 32/12
CR 2013, 599

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