Anwaltsgerichtshof Berlin: Anwalt darf nicht gleichzeitig Immobilienmakler sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Anwalt war gleichzeitig als Immobilienmakler tätig. Nach Auffassung des Anwaltsgerichtshofes Berlin konnte diesem Anwalt die Zulassung als Anwalt entzogen werden, weil er im Zweitberuf als Geschäftsführer einer Immobilien-gesellschaft tätig war. Die Tätigkeit als Immobilienmakler sei grundsätzlich mit dem Anwaltsberuf unvereinbar. Es bestehe eine erhebliche Gefahr der Interessenkollision. Der Verlust des durch die den Widerruf der Anwaltszulassung eingetretenen Einkommens sei keine unzumutbare Härte.

 

 

 

AGH Berlin vom 25.3.2015;  Az. II AG H 6/14

 

Fundstelle: eigene

 

Stichworte: Anwalt, Immobilienmarkler, Interessenkollision


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