LG Osnabrück: Ping - Anrufe sind strafbar

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

So genannte Ping Anrufe sind computergesteuerte Telefonanrufe auf Handys, bei denen es auf dem Handy einmal klingelt und eine Telefonnummer hinterlassen wird. Diese Telefonnummer soll der Angerufene zurückrufen. Er hört dann eine längere sinnlose Bandansage, für die er ein erhöhtes Entgelt zu bezahlen hat. Derartige Anrufe sind nach Auffassung des LG Osnabrück strafbar, also nicht nur wettbewerbswidrig.

LG Osnabrück, Urteil vom 6.3.2013 - Az. 10 KLs 38/09, 10 KLs - 140 Js 2/07
CR 2013, 581

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