BGH: Bild über Mieterfest in Informationsbroschüre zulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Im Rahmen eines Mieterfestes einer Genossenschaft wurden Fotos der Anwesenden als Einzelperson oder in Gruppen gefertigt. Diese wurden anschließend in einer eigenen Broschüre ohne Zustimmung der Abgebildeten abgedruckt und an alle Mie­ter in einer Auflage von 2.800 Stück verteilt.

 

 

 

Drei abgebildete Mieter mahnten die Wohnungsbaugenossenschaft wegen Verlet­zung ihres Persönlichkeitsrechts daraufhin ab. Eine strafbewehrte Unterlassungser­klärung gab die Genossenschaft ab, verweigerte aber die Zahlung von Schadenser­satz in Höhe von 3.000 EUR und die geltend gemachten Anwaltsgebühren in Höhe von 837,52 EUR.

 

Der BGH bestätigte das Berufungsgericht und wies die Klage letztinstanzlich ab.

 

Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen richte sich nach dem abgestuften Schutzkonzept des §§ 22, 23 KUG. Danach dürfen Bildnisse von Personen grund­sätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden. Hiervon besteht allerdings eine Ausnahme, wenn es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt.

 

Um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt es sich auch, wenn Fra­gen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse Gegenstand der Berichterstattung sind. Dazu gehören Veranstaltungen auch von nur regionaler oder lokaler Bedeu­tung. Das Mieterfest weist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine derartige lokale Bedeutung auf.

 

BGH vom 8.4.2014 – VI ZR 197/13

ZD 2014, 468

Stichworte: Mieterfest, Informationsbroschüre, Wohnungsbaugenossenschaft, Bildveröffentlichung, Bildnis, §§ 22, 23 KUG, Bildnis der Zeitgeschichte


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht