10 wichtige Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

1.     Verordnung= gilt unmittelbar in allen EU-Staaten


-> also nicht erst nach Umsetzung in nationales Recht
> auch für EU-Ausländer in der EU

 

2.     Gilt seit dem 25. Mai 2018

 

3.     Vorrang der DSGVO vor nationalem Recht

 

 

 

4.     Hohe Bußgelder  (> 2-4 % des Jahresumsatzes)

 

 

 

5.     Keine Abmahnung durch Wettbewerber möglich (str.)

 

 

 

6.     „Schmerzensgeldanspruch“ des Verletzten
(= Betroffener bei Abmahnungen )

 

 

 

7.     DSGVO gilt auch für Daten auf Papier

 

 

- VO gilt für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten

 

- gilt auch für nicht automatisierte Verarbeitung (z.B. Aufzeichnungen auf Papier)

 

 
     8. DSGVO gilt nicht für Verarbeitung durch ausschließlich persönliche oder  
         familiäre Tätigkeiten

 

 

9.     Grundsätze

      - Rechtmäßigkeit

 

- Treu und Glauben

 

- Transparenz

 

- Zweckbindung

 

- Datenminimierung

 

Richtigkeit

 

Speicherbegrenzung

 

- Integrität

 

keine Datenübermittlung in Drittstaaten

 

 

 

10.  DSGVO betrifft nur personenbezogene Daten
( auch Fotos sind „Daten“)

 

 

Kostenlose Ersteinschätzung

 

unter

 

089/ 890 41 60 10

 

 Gerne geben erstellen wir Ihnen ein individuelles

 

Kostenangebot

Rechts- und Fachanwalt Florian Steiner unterstützt Sie gerne. Er ist als zertifzierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) nach den Richtlinien der TÜV SÜD Akademie mit dem Datenschutzrecht vertraut.

 

Aufgaben des

 

Datenschutzbeauftragten

 

 

  • Auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen hinwirken
  • Überwachung von internen Vorgängen und Verfahren bei den personenbezogenen Daten verwendet werden
  • Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleiters in Bezug auf seine Datenschutzpflichten
  • Mitarbeiterschulung
  • Entwicklung von Datenschutzkonzepten
  • Hinzuwirken darauf, dass alle Mitarbeiter sich auf das Datengeheimnis verpflichten
  • Berichte erstellen in den etwaige Mängel im Datenschutz und die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten festgehalten werden
  • Das Unternehmen nach außen in Hinblick auf den Datenschutz zu vertreten
  • Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und Überwachung ihrer Durchführung

Hinweis: Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO der Aufsichtsbehörde zu melden und allgemein zu veröffentlichen!

 

Aufsichtsbehörden gewähren hierfür eine Karenzfrist bis zum 31.12.2018


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht