LG Düsseldorf: Schnitzel für 540€

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Weil der Inhaber einer Website das Foto eines Schnitzels auf seiner Seite veröffentlicht hatte ohne den Urheber dieses Fotos vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, verurteilte das LG Düsseldorf ihn zu einem Schadenersatz in Höhe von 540 €. Dieser Betrag könne nach den so genannten MFM-Empfehlungen durch das Gericht geschätzt werden. Weil der Urheber nicht genannt worden sei, könne die so ermittelte Summe um 100 % erhöht werden.

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012; 23 S 386/11

K&R 2013, 65

 

Für weitere Informationen:

Urheberrecht Anwalt Florian Steiner

Tel.: 0049 (0) 89 - 8904160 - 10

E-Mail: kanzlei@schotthoefer.de

Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht