LG München I: Wortfolge nicht urheberrechtsfähig geschützt

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let`s go, let`s fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!“ Diesen Text verwendete eine deutsche Hiphop Band auf ihrer CD. Dagegen wandte sich eine Schaustellerin und Mitglied einer der bekanntesten Schaustellerfamilien in Deutschland, weil ihr Urheberrecht daran verletzt worden sei, der Text diene bei ihren Schaustellergeschäften als “Anreißer“. Das LG München I war der Meinung, dass der streitgegenständlichen Wortfolge der Schutz des Urheberrechtes nicht zukomme, weil dem Text die erforderliche Schöpfungshöhe fehle und deswegen keine per-

sönliche geistige Schöpfung vorliege. Der Text erschöpfe sich in einer losen und willkürlich erscheinenden Aneinanderreihung situativ hervorgebrachter, gebräuchlicher anpreisender Begriffe banalster Art und Weise.

 

LG München I vom 12.12.2017 - 33 O15792/16

Bayern.Recht

K&R 2018, 204

Stichworte: Urheberrechtsfähigkeit, Wortfolgen, kleine Münze


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