OLG Celle: E-Mail Verbot bezieht sich nicht nur auf eine konkrete, sondern alle E-Mail-Adressen eines Betroffenen
Autor: Dr. Peter Schotthöfer
![](https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/sc77e7baf9e19f6e5/image/i73705052ccc875d5/version/1418250159/image.jpg)
Ein Rechtsanwalt hatte von einem Unternehmen eine E-Mail zu Werbezwecken erhalten, für die sein vorheriges Einverständnis jedoch nicht vorlag. Das von ihm deswegen abgemahnte Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab, meinte jedoch, dass sich diese nur auf solche E-Mail-Adressen des Rechtsanwalts beziehen würde, die ihm bekannt seien.
Das OLG Celle entschied jedoch, dass der Rechtsanwalt Anspruch darauf habe, dass ihm an keine seiner E-Mail-Adressen von diesem Unternehmen eine E-Mail zu Werbezwecken zugesandt würden, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen bekannt seien oder nicht.
OLG Celle vom 15.5.2014 - Az. 13 U 15/14
Fundstelle eigene
Stichworte: E-Mail-Werbung, keine Einwilligung, Unterlassungserklärung Reichweite