KG: 30.000 Euro Streitwert bei unerlaubter E-Mail Werbung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Werbung per E-Mail ohne das vorherige Einverständnis des Empfängers ist unzulässig. Die Kosten für eine Abmahnung wegen dieser Wettbewerbswidrigkeit hängen von dem Streitwert ab. Das KG Berlin hat im Fall einer unerlaubten E-Mail Werbung nun einen Streitwert von 30.000 Euro für angemessen gehalten, wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Bei einer geschäftlichen oder beruflichen Betroffenheit könne von einem Streitwert bis zu 10.000 Euro und dem privaten Bereich bis zu 7500 Euro angemessen sein. Die Erkennbarkeit als Werbung, die Hartnäckigkeit und das Ausmaß der Betroffenheit seien Kriterien für die Bestimmung des Streitwertes.

 

 

 

KG vom 9.8.2013; 5 W 187/13

 

WRP 2015, S. 1547

 

Stichworte: Streitwert, Werbung


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