BGH: "TOOOR!" als Marke nicht ohne weiteres eintragbar

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Bundesgerichtshof hat die Eintragung des Wortes "TOOOR!" als Marke für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen, Sportkleidung, insbesondere T-Shirts, Sweatshirts, Baseballkappen, Fußballtrikots, Fußbälle, Fußballschule, Schienbeinschoner und Trainingsanzüge zugelassen.

 

BGH, Urteil vom 24.6.2010 - Az. I ZB 115/08

Fundstelle: eigene

BGH: Werbung für Grabmale per Post zwei Wochen nach dem Todesfall keine unzulässige Belästigung

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

14 Tage nach dem Tod eines Angehörigen wandte sich ein Unternehmen für Grabausstattung an eine Witwe mit der Information, dass es keineswegs - wie von Konkurrenten behauptet - die Werkstatt geschlossen und sich bei Handwerkskammer und Finanzamt abgemeldet habe.

 

Der BGH hielt dieses Schreiben weder wegen des Inhaltes noch der zeitlichen Nähe zum Todesfall für unzulässig, weil unzumutbar.

 

Zwar stellten Werbeschreiben für Grabausstattungen kurz nach dem Todesfall eine Verletzung der Gefühle der Hinterbliebenen dar, da diese es als pietätlos empfänden, wenn unmittelbar nach dem Verlust eines nahen Angehörigen der Trauerfall zum Gegenstand geschäftlicher Bemühungen gemacht werden.

 

Ein solches Schreiben sei aber bei Einhaltung einer Wartefristfrist von zwei Wochen durchaus zulässig. Zudem habe es sich bei dem Brief im vorliegenden Falle um eine sachlich gehaltene schriftliche Werbung ohne unangebrachte Beileidbezeichnungen gehandelt.

 

BGH, Urteil vom 20.3.2010 - Az. I ZR 29/09

Fundstelle: eigene

BGH: Werbegabe im Wert von einem Euro geringwertige Kleinigkeit nach dem HWG

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Apotheker verteilte in seiner Apotheke und durch Wurfsendungen Karten zum Sammeln von Punkten, die ein Kunde dann erhalten sollte, wenn er ein Rezept einlöste. Bei 10 Pluspunkten wurde die Praxisgebühr zurückerstattet oder der Betrag auf ein nicht verschreibungspflichtiges Produkt angerechnet.

 

Die Richter stellten zwar fest, dass es unzulässig sei, wenn preisgebundene Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der ArzneipreisVerordnung berechneten Preis abgegeben würden und dies auch gelte, wenn zwar der korrekte Preis verlangt, dem Kunde aber im Zusammenhang mit dem Erwerb wirtschaftliche Vorteile gewährt würden. Ein Vorteil im Wert von einem Euro jedoch sei nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

 

BGH, Urteil vom 9.9.2010 - Az. I ZR 98/08

Fundstelle: eigene

OLG München: Urheber muss auch in der Werbung genannt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Abenteuer des "Pumuckl" wurden auf DVDs vertrieben. Auf dem Cover fand sich die Figur des Pumuckl, aber kein Hinweis darauf, wer deren Schöpferin war. Die Künstlerin, die mit dem Vertrieb dieser DVDs durchaus einverstanden war, beanstandete jedoch, dass sie auf dem Cover nicht als Urheberin genannt worden war.

 

Das OLG München gab ihr nun Recht. Zwar dürften die Geschichten mit der Abbildung der Figur vertrieben werden, dies bedeute aber nicht, dass nicht auch hier der Urheber genannt werden müsse.

 

OLG München, Urteil vom 20.5.2010 - Az. 6 U 2236/09

GRUR – RR 2010, 413

OLG München: Werbung mit Nachahmung der DFB Meisterschale zulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Versicherungsunternehmen hatte für sein Produkt "RiesterMeister" mit einer Abbildung der Meisterschale der ersten Bundesliga geworben. So hatte es eine ganzseitige Anzeige veröffentlicht, in der der Fußballer M.G., der damals zum Team des Deutschen Meisters VfB Stuttgart gehörte, die abgebildete Schale in der Hand hielt und als Deutscher Meister den "RiesterMeister" empfiehlt. Auch in Fernsehspots und im Internet fand sich diese Werbung. Für den DFB war für die Schale eine Wort/Bildmarke eingetragen.

 

Das OLG München sah in dieser Werbung im Gegensatz zum Landgericht München I keine Markenverletzung. Eine Wort/Bildmarke entfalte nur zweidimensionalen Schutz. Aus ihr könne kein Schutz auch für die Form abgeleitet werden. Zudem habe der DFB keinen Schutz für den Bereich Versicherungswesen beantragt. Auch hätte sich auf der" RiesterMeister"-Schale nur die Bezeichnung des Produktes, nicht dagegen – wie auf der Schale des DFB – die Worte "Deutscher Fußballbund" gefunden.

 

OLG München, Urteil vom 19.11.2009 - Az. 29 U 2835/09

GRUR – RR 2010, 429

OLG Dresden: Nackte Oberbürgermeisterin zulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Eine Künstlerin hatte die Oberbürgermeisterin einer Stadt an der Elbe in einem Gemälde verewigt, in dem das Stadtoberhaupt nackt, lediglich mit rosa Strapsen sowie ebensolchen Strapshaltern sowie einer Bürgermeisterkette "bekleidet" zu sehenwar. Dem Gemälde hatte sie den Titel gegeben "Frau O. wirbt für das Welterbe". Den Antrag der (zwischenzeitlich ehemaligen) Bürgermeisterin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung des Gemäldes wies das OLG Dresden zurück.

 

Nach Auffassung der Richter handelte es sich um eine satirisch, künstlerische Darstellung, die durch das Grundgesetz als Meinung geschützt sei. Das Persönlichkeitsrecht der Ex-Oberbürgermeisterin trete hinter dem Recht auf Meinungs- und Kunstfreiheit der Malerin zurück.

 

OLG Dresden, Urteil vom 16.4.2010 - Az. 4 U 127/10

GRUR – RR 2010, 396

OLG Hamm: Irreführende Abgabenbeschränkung von 100 Kondomen ist irrelevant

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Internetshop für Erotikartikel warb mit der Aussage: "100 Kondome ab 3,95 €… Über 150 Sorten..". Ein Konkurrent rügte dies, weil in Wahrheit keine unbeschränkte Menge an Kondomen an einen Kunden abgeben würden. Auf diese Limitierung sei in der Werbung jedoch nicht hingewiesen worden.

 

Das OLG Hamm hatte die Werbung nicht zu beanstanden. In der mündlichen Verhandlung sei von den Richtern ausführlich erörtert worden, dass nicht anzunehmen sei, dass ein Verbraucher erwarte, dass er mehr als 100 Kondomen zu 3,95 € bekomme. Der Verbraucher habe nicht den Eindruck, er könne mengenmäßig unbegrenzt das beworbenen Produkt erwerben. Wer ohnehin nur eine Packung kaufen wollten, benötige der Abgabebeschränkung nicht. Die Mehrzahl der Verbraucher wolle aber nicht mehrere Packungen erwerben. Der möglicherweise irregeführte Personenkreis sei daher zahlenmäßig so gering, dass er wettbewerbsrechtlich nicht ins Gewicht falle. Auch wenn es nach Angaben des Familienministeriums im Jahre 2007 400.000 Prostituierte gegeben habe, sage dies nichts darüber aus, wie viele Prostituierte Kondome in welcher Menge in Onlineshops kauften.

 

OLG Hamm, Urteil vom 30.1.2010 - Az. 4 U 141/109

GRUR – RR 2010, 443

Hans OLG Hamburg: Werbung darf nicht in ein Gewinnspiel "verpackt" werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Redaktionell scheinende Beiträge, die in Wirklichkeit bezahlte Werbung sind, sind unzulässig. In der Zeitschrift "Healthy Living" war ein Beitrag erschienen mit der Überschrift "Muttertag Wellness in Paris zu gewinnen". Die Richter beanstandeten, der Beitrag sei nach Schriftbild und Aufmachung wie die anderen, redaktionellen Beiträge gestaltet, erkennbare Werbeanzeigen hätten sich auf der Seite nicht gefunden. Der Beitrag sei auch mit zwei Bildern des Ladengeschäftes versehen gewesen, das man in Paris besuchen sollte. Nach Auffassung der Richter hätte es gängigere Motive gegeben, um eine Reise nach Paris augenfällig aufzumachen. Im Text sei keine Pariser Sehenswürdigkeit erwähnt, sondern nur das Ladengeschäft als Ziel der zu verlosenden Reise. Dieses sei als etwas ganz Besonderes und Exklusives dargestellt. Es sei deswegen davon auszugehen, dass der Beitrag von dem vorgestellten Unternehmen zumindest mitfinanziert wurde.

 

HansOLG Hamburg, Urteil vom 28.6.2010 - Az. 5 W 80/10

WRP 2010, 1183

OLG Köln: Widerrufsbelehrung "Rücknahme nur in unbenutztem Zustand" bei Kosmetika unwirksam

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Wird ein Kunde bei einem Verkauf im Wege des Versandhandels nicht zutreffend über seine Widerrufsrechte belehrt, ist die Belehrung unwirksam. In diesem Fall wird die Frist zum Widerruf nicht in Kraft gesetzt, sodass der Kunde auch nach dem Fristablauf widerrufen kann.

 

Die Klausel "Rücknahme nur in unbenutztem Zustand" bei Kosmetika ist nach Auffassung des OLG Köln unwirksam. Der Ausschluss des Widerrufsrechtes für Kosmetikartikel nach dem Öffnen der Primärverpackung (Tube, Pose oder Flasche) oder anderen Benutzungshandlungen sei unwirksam. Das Widerrufsrecht soll den Nachteil ausgleichen, der sich für den Verbraucher aus der fehlenden Möglichkeit ergibt, das Produkt zu überprüfen. Geöffnete oder benutzte Kosmetikprodukte seien nicht "aufgrund ihrer Beschaffenheit" zur Rücksendung ungeeignet. Kosmetika seien auch nicht generell schnell verderblich, sobald mit der Benutzung begonnen oder die Primärverpackung geöffnet wurde. Zudem gebe es durchaus auch einen Markt für gebrauchte Gesichtscremes, auf dem der Verkäufer die angebrochene zurückgegebene Ware veräußern könne.

 

OLG Köln, Urteil vom 27.4.2010 - Az. 6 W 43/10

K&R 2010, 597

BGH: "Nur heute ohne Mehrwertsteuer.." zulässig

Die Media–Markt-Gruppe warb im Januar 2007 unmittelbar nach Heraufsetzung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % mit einer Anzeige, in der darauf hingewiesen wurde, dass am 5. Januar 2007 für bestimmte Produkte keine Mehrwertsteuer verlangt werde. Der BGH hielt diese Werbeaussage nicht für eine unangemessene, unsachliche Beeinflussung der Verbraucher. Die mit der Anlockwirkung verbundene Aussage sei nicht wettbewerbswidrig, sondern eine gewollte Folge des Leistungswettbewerbs.

 

Nur unangemesse unsachliche Einflussnahmen seien unzulässig. Der Verbraucher müsse dadurch tatsächlich oder voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden und tatsächlich oder voraussichtlich eine Entscheidung treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Davon könne im vorliegenden Fall jedoch nicht die Rede sein.

 

BGH, Urteil vom 31.März 2010 - Az. I ZR 75/08

WRP 2010, 1388

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: "IPOD" ist nicht "EiPott"

Auch für Haushaltsgeräte ist der Begriff "IPOD" für den bekannten Musikplayer–Hersteller geschützt. Als ein deutsches Unternehmen einen Eierbecher auf den Markt brachte und diesen "EiPott" nannte und ihn so auch bewarb, schritt der amerikanischen Markeninhaber ein und beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Während das Landgericht Hamburg der Auffassung war, dass zwischen den beiden Bezeichnungen keine Verwechslungsgefahr bestand, war das OLG Hamburg der Auffassung, dass eine erhebliche klangliche Identität bestehe. Daran ändere sich auch nichts, dass sich unter dem "EiPott" in der Werbung der Hinweis "Eierbecher" befand.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 9.8.2010 - Az. 5 W 84/10

GRUR-RR 2010, 382

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: "Alles ist gut, solange Du wild bist"

Ob der Text „ Alles ist gut, solange Du wild bist „ urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamburg zu befassen. Es kam zu dem Ergebnis, dass auch eine Liedzeile an sich geschützt sein kann, wenn sie ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Schöpfung aufweist.

 

Diese Grundsätze gelten für Texte allgemein, also für Werbe– und hier für Liedtexte. Die Richter kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass die Zeilen nicht die nötige Schöpfungshöhe aufweise. Es handele sich um eine allgemein sprachliche Ausdrucksweise. Allein die Zufügung des Wortes "wild" ändere daran nichts. Es sei bei kürzeren Texten häufig der Fall, dass sie nicht genügend Möglichkeiten böten, mit den Mitteln der Sprache Gedanken auszuführen bzw. Inhalte darzustellen.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 26.4.2010 - Az. 5 U 160/08

IPRB 2010, 205

 

( s.a. Werbemelodie „ Ich liebe es „ für Fast Food nicht geschützt: LG München I, Urteil vom 18.8.2010 - Az. 21 O 177/09)

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: Medisoft® nicht irreführend

Findet sich auf der Verpackung von Kontaktlinsen die Produktbezeichnung die Marke "Medisoft®", geht der Verkehr davon aus, dass es eine exakt so registrierte Marke gibt. Wenn der übrige Text und alle wichtigen Informationen jedoch in englischer Sprache gehalten sind, vermute der Verbraucher, dass es sich um ein weltweit vertriebenes, nicht in Deutschland hergestelltes Erzeugnis handele. Wenn der Verbraucher deswegen annehme, die Marke der ihm unter diesem Namen angebotenen Kontaktlinsen sei in Großbritannien eingetragen, während die Registrierung tatsächlich in den USA erfolgte, sei dieser Irrtum wettbewerbsrechtlich irrelevant.

 

OLG Köln, Urteil vom 27.11.2009 - Az. 6 U 114/09

GRUR-RR 2010, 390

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

KG Berlin: Foto im Foto urheberrechtswidrig

In einer Zeitschrift war ein Foto abgebildet, auf dem ein weiteres Foto zu sehen war. Für die Verwendung dieses weiteren Fotos, also das Foto im Foto, lag allerdings keine Genehmigung vor. Das Kammergericht (KG) Berlin beanstandete deswegen die Verwendung des Fotos im Foto als Verletzung des Urheberrechtes des Fotografen des kleineren Fotos.

 

KG Berlin, Urteil vom 25.6.2010 - Az. 5 U 35/08

K&R 2010, 674

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: Zur Bemessung des Schadenersatzes bei unberechtigter Fotonutzung

Die Verwendung fremder Fotografien setzt die Genehmigung des Urhebers voraus. Liegt diese nicht vor, ist für die Nutzung Schadenersatz zu bezahlen. Die Höhe des Schadenersatzes lässt sich nur schwer ermitteln. Das OLG Hamburg hat jetzt entschieden, dass die Empfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) nur eine einseitige Vergütungsvorstellung des Interessenverbandes von Fotografen sind. Diese seien nicht verbindlich, würden aber einen brauchbaren Überblick über die Praxis und die Vergütung für unterschiedliche Nutzungsarten bieten. Bei der Ermittlung des Schadenersatzes für die unberechtigte Nutzung von Fotografien müssten zunächst die eigenen vertraglichen Beziehungen der Parteien Maßstab sein.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 2.9.2009 - Az. 5 U 8/08

GRUR-RR 2010, 378

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: Marke muss benutzt werden

Die Sicherung einer Marke ist ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Marketing. Was als Marke eingetragen ist, ist gegen Nachahmungen und Übernahmen grundsätzlich geschützt. Das Markengesetz verlangt allerdings, dass eine Marke nach einer Schonfrist von fünf Jahren ab Eintragung tatsächlich benutzt wird. Ist dies nicht der Fall, kann dem Markeninhaber fehlende Benutzung seiner Marke vorgeworfen werden. Das OLG Hamburg hat nun entschieden, dass es keine Benutzung einer Marke ist, wenn eine Ware eines Unternehmens zwar mit einer Marke gekennzeichnet ist, diese aber nur als Werbegeschenk benutzt und nicht anderweitig vertrieben wird. Die schenkweise Abgabe diene nicht der Erschließung oder Sicherung von Absatzmärkten für das mit der Marke versehene Produkt.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 28.1.2010 - Az. 3 U 212/08

GRUR-RR 2010, 379

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

EuGH: Deutscher Glückspielvertrag gegen EU-Recht

In verschiedenen Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH den deutschen Glücksspielstaatsvertrag als nicht vereinbar mit europäischem Recht befunden. Zwar könne ein Mitgliedstaat durchaus Glücksspiele in der Hand des Staates im Interesse des allgemeinen Wohles, hier der Bekämpfung der Spielsucht monopolisieren, doch setze dies voraus, dass er dieses Ziel auch kohärent verfolgt. Da in Deutschland jedoch die Zahl der staatlichen Spielcasinos erhöht, die Werbung für einen Kasinobesuch gesteigert und weitere Spielautomaten erlaubt worden seien, könne von einer kohärenten Bekämpfung der Spielsucht nicht die Rede sein. Die Gerichte, die dem EuGH die Frage nach der Wirksamkeit des Glücksspielstaatsvertrag ist gestellt haben, müssen nun unter Berücksichtigung dieses Standpunktes in den Ausgangsfällen eine Entscheidung treffen.

 

EuGH, Urteil vom 8.9.2010

C – 409/06

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Ausgeschiedener Mitarbeiter darf mit Kunden des früheren Arbeitgebers Kontakt aufnehmen – aber nicht ohne weiteres per Telefon

Ein Mitarbeiter war aus einer Firma für Oberflächenbearbeitung von Metallen und Reparaturen von Werkzeugen ausgeschieden und bei einer anderen, neu gegründeten Firma mit dem selben Geschäftsbereich eingestiegen. In deren Auftrag rief er dann Mitarbeiter von Kunden ihres früheren Arbeitgebers an, erklärte, dass er nun für eine neue Firma tätig sei und sich über Anfragen und Aufträge freuen würde. Auch per E-Mail setzte er sich mit früheren Kollegen von Kunden seines Ex-Arbeitgebers in Verbindung.

 

Während nach deutschem Recht Werbeanrufe bei Privaten grundsätzlich nur bei vorherigem Einverständnis erlaubt sind, dürfen Unternehmen dann angerufen werden, wenn deren Einverständnis zu vermuten ist.

 

Der BGH entschied nun im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dass im vorliegenden Fall die Anrufe nicht wettbewerbswidrig waren. Der Kundenkreis sei kein geschütztes Rechtsgut. Das Abwerben von Kunden gehöre zum Wesen des Wettbewerbs, auch wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden seien. Verwende ein ehemaliger Mitarbeiter Informationen aus seiner früheren Tätigkeit, ist dies nicht unlauter. Der anzurufende Gewerbetreibende müsse allerdings gerade mit einer telefonischen Kontaktaufnahme einverstanden seien. Die Vermutung der Einwilligung des Umworbenen mit der Kontaktaufnahme reiche dagegen nicht aus.

 

BGH, Urteil vom 11.3.2010 - Az. I ZR 27/08

WRP 2010, 1249

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Berlin Brandenburg: Fotografieren in Sanssauci (doch) erlaubt

Das OLG Berlin-Brandenburg hob ein Urteil des LG Potsdam auf, mit dem dieses einem Fotografen untersagt hatte, Fotoaufnahmen in öffentlichen Parkanlagen und Schlössern herzustellen und diese Bilder gegen Gebühr zu verwerten. Die Schlösserverwaltung hatte am Eingang auf das Verbot der gewerblichen Verwertung von Fotoaufnahmen hingewiesen.

 

Nach Auffassung des OLG Berlin-Brandenburg gebe es kein Vorrecht des Eigentümers, Fotoaufnahmen seines Eigentums zu verwerten. Privateigentümer könnten sich gegen die Anfertigung von Fotos dadurch wehren, dass sie den Zugang verbieten oder Vorkehrungen treffen, dass man ein Objekt nicht fotografieren kann.

 

Der Schlösserverwaltung sei dies nicht möglich, weil diese durch ihre Satzung verpflichtet seien, jedermann Zugang zu gewähren, die Anlagen zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auch aufgrund einer Parkordnung seien Besucher nicht verpflichtet, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Eingangskontrollen stattfänden, müsse ein Besucher den Eindruck gewinnen, der Zutritt sei unbeschränkt gestattet, solange er sich ordentlich betrage und die Anlage nicht beschädige.

 

OLG Berlin – Brandenburg, Urteil vom 18.2.2010 - Az. 5 U 12/09, 5 U 13/09, 5 U 14/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG München I: "Ich liebe es" ist nichts Besonderes"

Der Komponist des Werbe-Jingles für eine Schnellrestaurant–Kette hatte gegen den Fast-Food-Hersteller geklagt, weil er der Meinung war, dass er für seine Komposition „Ich liebe es„ über einen Betrag von 1500 € und zwei Flaschen Champagner hinaus weiteres Honorar verlangen könne. Die Jingle habe zwischenzeitlich weltweite Bekanntheit.

 

Das LG München I war der Meinung, dass der Komponist nur dann nachträgliches Honorar verlangen könne, wenn es sich bei dem Jingle um ein urheberrechtsfähiges Werk handele. Da die Richter davon jedoch nicht ausgingen, wiesen sie die Klage ab. Die Tonfolgen sei so sehr vom natürlichen Sprachduktus vorgegeben, dass sie nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise. Der Jingle bestehe nur aus einer Terz und einer Sekunde, wodurch die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht werden könne.

 

LG München I, Urteil vom 18.8.2010 - Az. 21 o 177/09

IP-Report 2010, 194

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

AG Köln: Kein Schadenersatz wegen Verbreitung nicht genehmigter Fotografien eines Kalbes – "Kuh-Charity-Party"

Eine Eventveranstalterin führte eine "Kuh-Charity-Party" durch und bewarb diese im Internet. Auf der Website befanden sich drei Bilder eines Rinderkalbs mit der Ohrmarkennummer DE 05361005451 mit dem Namen Anita. Die Bilder waren bei einem Besuch auf einem Bauernhof aufgenommen worden.

 

Die Bäuerin und Eigentümerin von Anita klagte auf 2000 € Schadenersatz, weil sie wegen der Anfertigung der Fotos und deren Verwertung nicht gefragt worden sei. Das AG Köln wies die Klage ab.

 

Durch die Anfertigung der Fotos von Anita sei nicht in das Eigentumsrecht der Bäuerin eingegriffen worden. Das Fotografieren habe keinerlei Auswirkung auf eine Sache, hier das Kalb. Zwar könne in der unzulässigen Fertigung und Verbreitung von Fotos die Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes liegen, allerdings sei damit nur das menschliche Persönlichkeitsrecht gemeint. Rückschlüsse aus dem Foto auf die Persönlichkeit der Eigentümerin könnten nicht gezogen werden.

 

AG Köln, Urteil vom 22.6.2010 - Az. 111 C 33/10

JurPC Web.Dok. 154/2010 , Abs. 1 - 38

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Bundesnetzagentur: Geldbußen für unerlaubte Telefonwerbung

In 11 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 694.000 € gegen Unternehmen verhängt, die ohne vorherige Einwilligung des Anschlussinhabers diesen zu Werbezwecken anriefen oder anrufen ließen.

 

Die Bundesnetzagentur wies darauf hin, dass in einigen dieser Fälle Einwilligungserklärungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten gewesen seien. Eine wirksame Einwilligungserklärung sei jedoch nur gegeben, wenn der Kunde entweder ein bestimmtes Kästchen anzukreuzen oder eine vergleichbare eindeutige Erklärung seiner Zustimmung abzugeben habe. Die wirksame Einwilligungserklärung setze ein vorheriges bewusstes Tätigwerden des Kunden voraus.

 

www.bundesnetzagentur.de/cae/serviet/contentblob/158428/publikationFile/7980/100729 Bußgelder Unerlaubte TelWerbung.pdf

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Preisnachlass nur für Vorratsware ohne vorherigen Hinweis unzulässig

Ein Unternehmen der Unterhaltungselektronik hatte damit geworben, dass an einem bestimmten Tag (hier: der 3. Januar) Fotos und Videokameras ohne Mehrwertsteuer verkauft würden. Testkäufer eines Konkurrenten suchten daraufhin das Ladengeschäft des werbenden Unternehmens auf, kauften eine Kamera mit einem Nachlass von 19 % und wollten eine weitere, nicht vorrätige bestellen. Das - so teilte ihnen der Verkäufer mit - sei nicht möglich, weil es den Preisnachlass nur gebe für die Waren, die an dem entsprechenden Tag auch im Geschäft vorrätig seien.

 

Der BGH hat entschieden, dass es unzulässig sei, mit diesem Preisnachlass an einem Tag zu werben, wenn nicht in der Werbung bereits darauf hingewiesen werde, dass das Angebot nur für an diesem Tag vorrätige Waren gelte.

 

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - Az. I ZR 195/07

WRP 2010, 1017

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Hinweis auf der Homepage erlaubt nicht Kontaktaufnahme per E-Mail

Auf der Homepage eines Händlers fand sich der Hinweis, dass derjenige, der mit ihm in Kontakt treten oder etwas mitteilen wolle, dazu auch eine E-Mail senden könne. Deswegen glaubte ein anderer Händler dem Kollegen per E-Mail ein Händlerangebot unterbreiten zu dürfen, um das der andere weder gebeten noch dem er ausdrücklich zugestimmt hatte.

 

Der Hinweis stellte nach Auffassung des BGH jedoch kein Einverständnis mit der Zusendung von Angeboten per E-Mail dar.

 

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - Az. I ZR 101/07

CR 2010, 525

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: "Hey!" – als Marke nicht eintragbar

Die Richter des Bundesgerichtshofes waren der Meinung, dass das Wort "Hey!" auch in Verbindung mit einem Ausrufezeichen nicht als Marke eingetragen werden könne. Es handele sich hier um einen Zuruf, einen Ausruf und eine Grußformel, die allgemein üblich verwendet werde.

 

BGH, Urteil vom 4.1.2010 - Az. I ZB 32/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: Karneval ohne Kostüme wie Bläck ohne Fööss zulässig?

Das OLG Köln entschied, dass die Werbeaussage für Karnevalskostüme "Karneval ohne Kostüme ist wie Bläck ohne Fööss" dann unzulässig sei, wenn der Träger dieses Namens seine Einwilligung zur kommerziellen Nutzung nicht erteilt habe. Das war nicht der Fall, die bekannte Band "Black Fööss" aus Köln wusste von der Werbung mit ihrem Namen nichts.

 

Die Kölner Richter waren auch der Meinung, dass die durchaus geistreich–witzige Abwandlung des Namens daran nichts ändere. Es werde das positive Image des Namensträgers dazu verwendet, Aufmerksamkeit für das eigene Produkt zu erregen und damit den eigenen Produktabsatz zu fördern.

 

Wenn es um Köln geht, verstehen die Kölner eben keinen Spaß mehr – und auch ihre Richter nicht.

 

OLG Köln, Urteil vom 28.5.2010 - Az. 6 U 9/10

WRP 2010, 1064

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Frankfurt: Bei außergerichtlicher Abmahnung durch Patent– und Rechtsanwalt doppelte Kosten nicht unbedingt zu erstatten

Grundsätzlich hat die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes des Verletzers, also der, der einen Verstoß begangen hat, zu tragen. In bestimmten Streitigkeiten wie im Marken– oder Kennzeichenrecht hat das Markengesetz zusätzlich die – ebenfalls kostenpflichtige - Einschaltung eines Patentanwaltes erlaubt, so dass in diesen Fällen eine doppelte Gebühr zu bezahlen ist.

 

Während die Mehrzahl der Gerichte stur daran festhält, hat das OLG Frankfurt nun eine andere Auffassung vertreten. Im außergerichtlichen Bereich, also vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, müssten die Kosten eines zweiten Anwaltes nur dann erstattet werden, wenn sie erforderlich seien. Erforderlich seien die Kosten bei Tätigkeiten, die zum besonderen Aufgabengebiet des Patentanwalts gehören. Sei diese Voraussetzung nicht erfüllt, könnten die Kosten für eine Abmahnung nur einmal verlangt werden.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.11.2009 - Az. 6u 130/09

IP Report 2010, 178

 

Anmerkung RA Steiner:

Die Entscheidung dieser Frage liegt dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor, so dass danach diese Frage rechtssicherer zu beantworten ist, wann der Ansatz doppelter Gebühren gerechtfertigt ist. Die folgenden Meinungen stehen sich gegenüber: OLG Frankfurt GRUR-RR 2010, 127 = IP Report 2010,178; OLG Düsseldorf BeckRS 08, 05681; Günther/ Pfaff WRP 2010, 708; a.A. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 370; OLG München Mitt 1994, 24; jüngst KG Berlin – Az. auf Nachfrage - Ingerl/ Rohnke, 3. Auflage, 2010, § 140 Rn. 61 mwN.

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Karlsruhe: Streitwert bei fehlender Widerrufsbelehrung idR 3.000 €, u.U. nur 1500 €

Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrungen im Versandhandel sind ein beliebtes Ziel von Abmahnungen. So kann eine kleine Nachlässigkeit zu erheblichen Kosten führen. Denn eine falsche Widerrufsbelehrung kann als Wettbewerbsverstoß kostenpflichtig abgemahnt werden. Die Gegenstandswerte – die Grundlage für die Höhe der Kosten von Anwalt und Gericht darstellen – können dabei zwischen 3.000 Euro und 20.000 € schwanken. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht.

 

Das OLG Karlsruhe hat nun entschieden, dass das wirtschaftliche Interesse eines Mitbewerbers an der Verfolgung eines derartigen Wettbewerbsverstoßes meist nicht ohne weiteres ersichtlich sei. Entscheidend sei in diesen Fällen das Verbraucherschutzinteresse. Dieses sei meist mit 3000 € angemessen berücksichtigt. In einfach gelagerten Sachen könne auch eine Reduzierung auf 1500 € in Betracht kommen.

 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.6.2010 - Az. 4 W 19/10

WRP 2010, 1064

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: Kein Geld für Profifußballer B.

Das Mitglied B. der deutschen Fußballnationalmannschaft spielte auch für einen englischen Club C., der dem russischen Finanzinvestor A. gehört. Im Zuge der Finanzkrise 2008/2009 wurde in den Medien die Frage diskutiert, ob A. den Fußballer B. verkaufen müsse. Eine Privatbank warb in dieser Zeit mit einer Anzeige, in der es hieß: "Herr A., Sie müssen B. nicht verkaufen!" und "Kommen Sie lieber zur Bank mit 6 % Rendite 2008".

 

Der Fußballer klagte auf Schadenersatz, weil er der Verwendung seines Namens für die Werbung nicht zugestimmt hatte.

 

Das OLG Hamburg entschied, dass die Privatbank dem Fußballer B. keinen Schadenersatz zu leisten habe. Die Werbeanzeige befasse sich in satirisch spöttische Form mit einem in der Öffentlichkeit diskutierten Ereignis, an dem der Fußballer beteiligt war. Der Eindruck, er identifiziere sich mit dem beworbenen Produkt, könne dadurch nicht entstehen. Damit bewege sich die Werbung in den Grenzen der Meinungsfreiheit und sei zulässig.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 2.3.2010 - Az. 7 U 125/09

Fundstelle: eigene

 

Anmerkung RA Steiner:

Die Werbung mit Prominenten ist grundsätzlich teuer, da diese regelmäßig nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gestatten dürften, ihr Konterfei für Werbezwecke zu verwenden. Im Grunde gibt es nur eine Möglichkeit, ohne Zahlung eines Entgeltes mit Abbildungen von Prominenten zu werben. Die Werbeanzeige muß sich in satirisch-spöttischer Weise mit Fragen von gesellschaftlichem bzw. historisch-politischem Interesse befassen (ohne direkte Empfehlung des Produkts).

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG München I: Veranstalter muss auf Gutschein ersichtlich sein

Ein Unternehmen vermittelte "Erlebnisse", u.a. eine Fahrt mit einem Heißluftballon. Diese sollte nach der Beschreibung auf der Internetseite 80-90 Minuten dauern und an einem bestimmten Ort beginnen. Auch der Preis für das Erlebnis fand sich hier. Wer von dem Angebot Gebrauch machte, erhielt einen Gutschein, aus dem aber nicht ersichtlich war, wer die Ballonfahrt tatsächlich durchführen würde.

 

Das LG München I war nun der Auffassung, dass auf dem Gutschein der Veranstalter der Ballonfahrt hätte angegeben werden müssen. Eine Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter müsse möglich sein, damit der Kunde wisse, an wen er sich auch bezüglich seiner Rechte halten könne. Das Argument, dass derartige Gutscheine meist verschenkt würden und der Beschenkte an dem Veranstalter gar nicht interessiert sei, überzeugte die Richter nicht.

 

LG München I, Urteil vom 11.2.2010 - Az. 17 HKO 20331/09

WRP 2010, 1071

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

AG Menden: Fotos von Kleinkindern nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten verwendbar

Der nichteheliche Vater eines Kleinkindes hatte Aufnahmen des Kindes ohne Wissen der Mutter – und des Kleinkindes – ins Internet gestellt, wo sie für jedermann zugänglich waren.

Der Klage des Kleinkindes auf Unterlassung gab das Amtsgericht Menden statt.

 

Auch Kleinkindern stünde ein Persönlichkeitsrecht zu. Die Bilder des Kindes hätten im engsten Familien– und Freundeskreis des nichtehelichen Vaters möglicherweise gezeigt werden dürfen. Zur Veröffentlichung im Internet hätte es jedoch der Zustimmung des Kleinkindes beziehungsweise der erziehungsberechtigten Person, der Mutter bedurft.

 

AG Menden, Urteil vom 3.2.2010 - Az. 4 C 526/09

CR 2010, 539

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Thumbnails dürfen durch Suchmaschinen gesucht und gefunden werden

Eine bildende Künstlerin zeigte Abbildungen ihrer Werke auf ihrer Website. In einem sogenannten Urhebervermerk wies sie darauf hin, dass sie die Urheberin der Abbildungen sei. Als sie erfuhr, dass bei Eingabe ihres Namens in die Google Suchmaschine ihre Bilder als Ergebnis in Form sogenannter Thumbnails erschienen, teilte sie Google mit, dass sie damit nicht einverstanden sei. Weitere Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und gezeigt werden können, traf sie nicht.

 

Auf die Klage der Künstlerin gegen Google entschied der BGH in letzter Instanz, dass sie sich dagegen nicht wehren könne. Wer Abbildungen seiner Werke ins Netz stelle, gebe damit zu erkennen, dass er mit der üblichen Nutzung einverstanden sei. Der Urhebervermerk stelle zwar klar, wer der Urheber sei, sage aber nichts über das Nutzungsrecht aus. Die Mitteilung der Künstlerin an Google, sie sei nicht damit einverstanden, dass ihre Abbildungen bei Google erschienen, hielten die Richter für unbeachtlich. Wenn sie keine Sicherungsmaßnahmen gegen das Auffinden treffe, könne sie sich darauf nicht berufen.

 

Der BGH wies die Klage ab und ermöglichte damit Google (und anderen Suchmaschinen) weiter das Aufsuchen und Zeigen von Bildern in der Form von Thumbnails.

 

BGH, Urteil vom 25.4.2010 - Az. I ZR 69/08

CR 2010, 463

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: "mixi–elektronik" , "MIXI-Garant" einerseits und "Kohler–mixi" andererseits

Die Marke "Kohler–mixi" verletzt nach Auffassung des BGH die ältere Marke "mixi–elektronik" nicht.

 

Ein Unternehmen hatte für Haus– und Küchengeräte in verschiedenen Klassen den Begriff "mixi …" jeweils in Verbindung mit einem Zusatz als Marke eintragen lassen. Ein anderer Küchengerätehersteller vertrieb unter der Bezeichnung "Kohler Küchenmaschinen" ein Gerät namens "Kohler Mixi".

 

Während das Berufungsgericht eine Verletzung der jüngeren Marke annahm, kam der Bundesgerichtshof zu einem anderen Ergebnis.

 

Ob eine Marke mit einer anderen verwechslungsfähig ist, sei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Dabei sei auf den Gesamteindruck abzustellen. Da Küchengeräte sehr häufig über einen Mixbecheraufsatz verfügten, müsse die Bezeichnung Mixi als beschreibend angesehen werden.

 

"Kohler Mixi" verletze daher die ältere Marke "Mixi …" nicht.

 

BGH, Urteil vom 19.11.2009 - Az. I ZR 142/07

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: "DDR" ist nur dekoratives Element und kein Produktkennzeichen

Ein findiger Geschäftsmann hatte sich die Bezeichnung "DDR" für eine Reihe von Waren als Marke schützen lassen. Aufgrund dieser Marke ging er gegen ein Textilunternehmen vor, das T–Shirts mit der Bezeichnung "DDR" vertrieb.

 

Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob der Verkehr ein auf der Vorderseite eines Bekleidungsstückes angebrachtes Motiv als Hinweis auf die Herkunft oder als ein das Produkt bezeichnendes Element auffasst.

 

Der durchschnittlich informierte Verbraucher werde nach Auffassung des BGH die Buchstaben "DDR" auf der Vorderseite eines Kleidungsstücks nicht als Hinweis auf ein Unternehmen auffassen. Daher könne auch die Marke nicht verletzt sein.

 

BGH, Urteil vom 14.1.2010 - Az. I ZR 92/08

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamm: Angabe von Zoll ohne Zentimetererläuterung beeinträchtigt den Markt nicht

Ein Unternehmen der Unterhaltungselektronik hatte für digitale Bilderrahmen und MP3-Player die Längen lediglich in Zoll, nicht dagegen in Zentimetern angegeben.

 

Das OLG Hamm sah darin zwar einen Verstoß gegen das "Gesetz über die Einheiten im Meßwesen und die Zeitbestimmung" sowie die Ausführungsverordnung zum Einheitszeitgesetz (EinhG), allerdings keinen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Danach liege dann ein Verstoß vor, wenn der Schutz der Mitbewerber, Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer dies erfordere. Das sei hier nicht der Fall. Die Längenangaben in Zoll beeinflussten den Verbraucher nicht in seiner geschäftlichen Entscheidung.

 

OLG Hamm, Urteil vom 10.5.2010 - Az. 4 W 48/10

K&R 2010, 522

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Karlsruhe: Bildschirmmaske kann urheberrechtlich geschützt sein

Ein Anbieter von IT-Lösungen in der Reise– und Tourismusbranche hatte eine online-Buchungs-Softwareare namens "T" entwickelt. Rund 74 % der Branche bediente sich dieser Software. Da ein Konkurrent eine ähnlich gestaltete Bildschirmmaske für seine Software verwendete, klagte das Unternehmen.

 

Das OLG Karlsruhe stellte fest, dass auch Bildschirmmasken grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sein könnten. Voraussetzung sei allerdings eine gewisse Schöpfungshöhe. Dafür genüge es, dass es um eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende geistige Leistung handele, mag auch der Grad der eigenschöpferischen Formgestaltung gering sein. Diese Höhe sei hier nicht erreicht. Zudem wiesen die beiden Bildschirmmasken zwar einige Übereinstimmungen, aber auch Abweichungen auf.

 

Die Bildschirmmaske verfüge auch nicht über eine wettbewerbliche Eigenart, so dass ihre Übernahme auch dann unzulässig wäre, wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt wäre. Eine wettbewerbliche Eigenart liege vor, wenn die konkrete Ausgestaltung geeignet sei, die angesprochenen Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder Besonderheiten des Werbenden hinzuweisen. Es genüge dann die Vorstellung, die Ware könne wohl nur von einem bestimmten Anbieter stammen.

 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010 - Az. 6 U 46/09

CR 2010, 428

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Bochum: Deutschsprachige Bedienungsanleitung muss sein

Ein Händler vertrieb Elektroartikel ohne deutsche Bedienungsanleitung und ohne Herstellerkennzeichnung. Nach Auffassung der Richter ist aber auch ein Bilderrahmen wie im vorliegenden Fall ein Elektroartikel im Sinne des "Elektrogesetzes", nach dem der Hersteller eindeutig zu identifizieren sei.

 

Auch in der Tatsache, dass in der Werbung für den Artikel nicht darauf hingewiesen worden sei, dass nur eine englischsprachige Bedienungsanleitung beigefügt werde, liege ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot.

 

Bei Elektro- und Elektronikgeräten erwarteten die interessierten Verkehrskreise regelmäßig eine Bedienungsanleitung. Dies gelte auch für digitale Bilderrahmen. Wird ein derartiges Produkt in Deutschland vertrieben, müsse es mit einer Bedienungsanleitung in deutscher Sprache versehen werden.

 

LG Bochum, Urteil vom 2.2.2010 - Az. I – 17 O 159/09

K&R 2010, 525

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Hamburg: Hochzeitsfoto darf ohne Zustimmung des Paares nicht für Werbung verwandt werden

Ein Paar feierte seine standesamtliche Hochzeit in den Räumen eines Weinhändlers, der diese für Feiern und Trauungen vermietete. Die Feier fand in kleinem Kreis statt und war für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Ein Fotograf fotografierte das Paar in den Räumen, in denen die Hochzeit stattgefunden hatte.

 

Der Weinhändler bat, ohne Nachfrage beim Paar, den Fotografen um Überlassung einiger dieser Aufnahmen. Diese stellte er dann in der Weinhandlung aus und warb damit auf Messen und in Zeitschriften.

 

Das LG Hamburg verurteilte den Weinhändler wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Beiden und sprach ihnen ein spätes Hochzeitsgeschenk in Höhe von 5000 € für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes zu. Besonders schwer sei ins Gewicht gefallen, dass die Trauung ein sehr persönlicher Moment sei und der Weinhändler mit den Bildern in großem Umfange geworben hatte. Weil das Paar die Räume extra angemietet und die Öffentlichkeit von der Teilnahme ausgeschlossen hätten, war erkennbar, dass sie an der breiten Öffentlichkeit nicht interessiert gewesen waren.

 

LG Hamburg, Urteil vom 28.5.2010 - Az. 324 O 690/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Neues Widerrufsrecht im Fernabsatz (Internet) ab 10.6.2010 – Verwendung "alter", früher zulässiger Belehrungen ist seither ein Wettbewerbsverstoß

Neues Widerrufsrecht seit dem 11. Juni 2010. Das am 11. Juni 2010 in Kraft getretene Gesetz regelt die Vorschriften zum Widerrufs – und Rückgaberecht umfassend neu. Es enthält in der Anlage eine Musterbelehrung, die verbindlich und durch die Instanzgerichte nicht mehr angreifbar ist.Wer nach dem 11. Juni die Verbraucher mit dem alten Muster belehrt, begeht einen Wettbewerbsverstoß und kann abgemahnt werden, da der Beginn der Widerrufsfrist nicht korrekt dargestellt wird. Außerdem hat in diesem Fall der Verbraucher ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht.

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

EuGH: Bestätigung der grundsätzlich zulässigen Verwendung identischer fremder Zeichen als Adword

Der EuGH bestätigte mit dieser Entscheidung seine Auffassung, dass der Inhaber einer Marke es einem Dritten verbieten darf, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort zu verwenden, wenn aus der Werbung für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nicht oder nur schwer zu erkennen ist, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen von dem Inhaber der Marke oder einem mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen oder doch von einem Dritten stammen.

 

EuGH, Urteil vom 26.3.2010 - Az. C 91/09 („Eis.de“ – bananababy)

Kommunikation&Recht 2010, 397

( s.a. EuGH, Urteil vom 25.3.2010 - C – 278/09 („Bergspechte“)

K&R 2010, 318)

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamm: Zwei Wochen Wartefrist nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung sachgerecht

Hat ein Gericht einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, sollte der Antragsteller den Gegner auffordern, dass dieser die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkennt. Geschieht dies nicht, verliert er nach Ablauf einer gewissen Zeit alle Rechte aus dieser gerichtlichen Entscheidung.

 

Das OLG Hamm hat nun festgestellt, dass eine Wartefrist von zwei Wochen für diese Aufforderung nach der Zustellung einer derartigen einstweiligen Verfügung sachgerecht ist. In diesem Fall muss der Gegner auch die Kosten für diese auf Anforderung tragen. Hat der Antragsteller diese Wartefrist nicht eingehalten, muss er damit rechnen, dass er seine Kosten und Umstände nicht erstattet bekommt.

 

OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2009 - Az. 4 U 136/09

GRUR – RR 2010, 267

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG München: Deutsches Gericht zuständig, wenn sich Internetauftritt bestimmungsgemäß in Deutschland auswirkt

Ein deutscher Markeninhaber wandte sich gegen den Betreiber eines Internetportals aus der Schweiz, in dessen deutschsprachigen Teil seine Marke verwendet wurde.

 

Das OLG München wies die Klage wegen Unzuständigkeit ab. Zwar könne eine juristische Person aus der Schweiz in Deutschland verklagt werden, wenn das schädigende Ereignis in Deutschland eingetreten sei. Dies sei aber dann nicht der Fall, wenn lediglich die entsprechende Internetseite in Deutschland abgerufen werden könne. Dass der Internetauftritt in deutscher Sprache gestaltet war, sei kein zwingender Anhaltspunkt für einen Inlandsbezug, da deutsch auch in der Schweiz gesprochen wird. Schließlich spreche auch die Angabe der Preise ausschließlich in Schweizer Franken dafür, dass sich der Aufsicht ausschließlich an schweizerische Verkehrskreise wende.

 

OLG München, Urteil vom 8.10.2009 - Az. 29 u 2636/09

Der Rechtsberater - IP Report 2010, 105

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

KG Berlin: 30 000 € Streitwert bei „kaltem“ Telefonanruf

Ein Telefonanruf zu Werbezwecken ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des angerufenen Verbrauchers ist nach Auffassung des KG Berlin mit einem Streitwert von 30.000 € zutreffend berechnet.

 

Der Streitwert sei nach freiem Ermessen vom Gericht zu schätzen. Maßgeblich dafür sei das Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße. Die Art des Verstoßes, die Gefährlichkeit für die Konkurrenten oder Verbraucher, die Unternehmensverhältnisse des Verletzers (Umsatz, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Auswirkungen künftiger Verletzungshandlung in (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit) sowie die Identität der Wiederholungsgefahr seien dabei zu berücksichtigen.

 

Bei Zugrundelegung eines Streitwertes von 30.000 € können die Kosten des abmahnenden Rechtsanwaltes circa 1.000 € betragen. Mit den Kosten für den eigenen Anwalt kann sich dies zu einem Betrag von über 2000 € zzgl. MwSt. für eine Abmahnung wegen eines unerlaubten Telefonanrufes zu Werbezwecken gegenüber einem Verbraucher summieren.

 

KG Berlin, Urteil vom 9.April 2010 - Az. 5 W 3/10

WRP 2010, 789

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Oldenburg: Vertragsstrafe muss angemessen sein

In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten soll ein erneuter Verstoß dadurch verhindert werden, dass der „Übeltäter“ eine Vertragsstrafe verspricht, wenn er rückfällig werden würde. Bei den Gerichten hat sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € und mehr herausgebildet. Gegen den, der eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet hat, dass er im Falle einer Wiederholung des Verstoßes diesen Betrag an den Konkurrenten bezahlt, können dann keine gerichtlichen Schritte mehr eingeleitet werden.

 

Immer wieder wird versucht, eine weitaus geringere Vertragsstrafe zu versprechen.

 

Das OLG Oldenburg hat festgestellt, dass eine Vertragsstrafe von 1.100 € für den Fall der Zuwiderhandlung die so genannte Wiederholungsgefahr nicht entkräftet. Die Vertragsstrafe sollte zwischen 2.500 und 10.000 € betragen, Beträge bis 2.000 € seien nicht ausreichend.

 

Im vorliegenden Fall sei es zudem um einen Verstoß beim Verkauf von Kraftfahrzeugen gegangen, die mehr als 40.000 € kosteten. Bei diesen Geschäften sei von einer Gewinnspanne im vierstelligen Bereich auszugehen. Eine Vertragsstrafe von 1.100 € sei dann offensichtlich unzureichend.

 

OLG Oldenburg, Urteil vom 12.8.2009 - Az. 1 W 37/09

GRUR – RR 2010, 252

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Köln: Streitwert bei nicht genehmigter Bildnutzung

Das Landgericht Köln hat in einem Rechtsstreit, in dem es um die Nutzung eines Lichtbildes ohne Genehmigung des Urhebers und die Verwendung auf der Webseite ging, einen Streitwert von 6.000 € zu Grunde gelegt.

 

LG Köln, Urteil vom 13.1.2010 - Az. 28 O 688/09

CR 2010, 403

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

 

OLG Köln: Kein Ideenschutz für Spiele

Ein Gewinnspiel, bei dem die Lösung der gestellten Aufgabe in bestimmte mechanische Kontrollgeräte eingegeben wird ( LÜK – Lerne Übe Kontrolliere ) ist nicht geschützt, stellte das OLG Köln in dieser Entscheidung fest.

 

Grundsätzlich gewährt auch das Urheberrechtsgesetz keinen Ideenschutz. Auch grundsätzliche Funktionsweisen von Kontrollgeräten zählen zum ungeschützten Bereich der Idee. Im Vorfeld vorliegenden Fall werde die Kontrollfeldfunktion mithilfe nummerierte Plättchen erreicht, die nebeneinander in einen Kasten gelegt werden. Die Lösung der gestellten Aufgabe gab dabei die Anordnung der Plättchen vor. Dreht man den Kasten um, zeigte sich auf der Rückseite der Plättchen ein Muster, das die Korrektheit der Lösung bestätigt. Dieses Konzept benutzte auch ein Konkurrent, gegen den der Hersteller des Spiels vorging.

 

Da es sich bei diesem Konzept nur um eine Idee und nicht um eine konkrete Gestaltung handele, sei sie nicht geschützt, meinten die Richter des OLG Köln.

 

OLG Köln, Urteil vom 28.8.2009 - Az. 6 U 225/08

Der Rechtsberater: IP Report: 2010, 106

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Preisangabe in Suchmaschinen muss aktuell sein

Es ist irreführend, wenn ein Händler seine Angebote über eine Preissuchmaschine bewirbt, aber den ursprünglich angegebenen Preis dann erhöht und dies erst verspätet der Suchmaschine angezeigt.

 

Ein Unternehmen der Haushaltselektronik hat am 10.8.2006 über eine Preissuchmaschine eine Espressomaschine angeboten. Die Daten wurden von dem Händler an die Suchmaschine übermittelt, die sie dann aufsteigend nach dem Preis ordnete. Deswegen war das Angebot zunächst das preisgünstigste. Doch am selben Tag erhöhte der Händler den Preis und teilte dies dem Anbieter auch mit.

 

Nach Auffassung des BGH verbindet der Nutzer bei einer Preissuchmaschine eine höchstmögliche Aktualität der angebotenen Preise. Er erwarte insbesondere, dass er die Waren zu den angegebenen Preisen erwerben könne. Auch ein Hinweis in der Fußzeile der Internetseite ("Angaben ohne Gewähr" und "eine Aktualisierung in Echtzeit ist das technischen Gründen nicht möglich, so dass es im Einzelfall insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit bzw. Lieferzeit von Produkten zu Abweichungen kommen kann") räume die Irreführung nicht aus. Der Händler wurde wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt.

 

BGH, Urteil vom 11.3.2010 - Az. I ZR 123/08

CR 2010 R 41

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei Urheberrechtsverletzung

In einem online-Portal war ein Film ohne Erlaubnis des Inhabers der Rechte ausgestrahlt worden. Der Rechteinhaber klagte nicht nur auf Unterlassung und Schadenersatz, sondern auch auf Auskunft, welche Erlöse durch Werbung am Tag der Ausstrahlung von dem online–Portal erzielt wurden, um auch diese als Schadenersatz geltend machen zu können.

 

Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen widerrechtlichen Nutzung des Filmes erfasse auch die Herausgabe des Gewinnes, denn das Onlineportal erzielt habe. Der Zusammenhang zwischen diesen Werbeerlösen unter der Rechtsverletzung sei durchaus gegeben. Zwar seien die Werbeschaltungen durch die Auftraggeber meist ohne Kenntnis des Umfeldes einer Sendung schon Monate vorher gebucht worden. Auch die Tatsache, dass neben dem Film noch andere Nachrichten gesendet worden waren, ändere daran nichts.

 

BGH, Urteil vom 25.3.2010 - Aktenzeichen I ZR 130/08

s.a.: BGH, Urteil vom 25.3.2010 - Aktenzeichen I ZR 122/08

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Düsseldorf: Vorsicht bei gekauften Adresslisten – Geschäftsführer haften bei Adresskauf

Ein Unternehmen hatte E-Mails zu Werbezwecken in großem Umfang an Adressen versandt, die es käuflich erworben hatte. Der Verkäufer der Adressen hatte erklärt, dass die Adressaten ihre Einwilligung mit der Zusendung von Werbe-E-Mails erteilt hätten.

 

Dennoch verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Geschäftsführer des Unternehmens persönlich wegen Verstoßes gegen das Verbot der Zusendung nicht angeforderter Werbe-E-Mails zur Unterlassung. Dieser habe keine Maßnahmen getroffen, um die unlautere Werbung per E-Mail zu verhindern. Weder bei Übernahme des Adressenbestandes noch bei Beginn der Werbeaktion sei der Versuch gemacht worden, sicherzustellen, dass nur Personen angeschrieben würden, die ihr Einverständnis damit ausdrücklich erklärt hätten.

 

Ein Geschäftsführer müsse den Betrieb so organisieren, dass sichergestellt sei, dass Werbe E-Mails nur an Personen versandt werden, bei denen die ausdrückliche Einwilligung vorliege. Wenn die Adressdatenbank nicht selbst aufgebaut, sondern später erworben worden sei, ändere dies daran nichts.

 

Es hätte zumindest stichprobenartig überprüft werden müssen. Die allgemein gehaltene Zusicherung des Veräußerers genüge nicht. Zu diesem Zweck hätten gar nicht einzelne Kunden angerufen werden müssen. Da die Einwilligung nach dem Gesetz "ausdrücklich" erfolgen müsse, müsse davon ausgegangen werden, dass dieses Einverständnis auf irgend eine Weise dokumentiert wurde.

 

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009 - Az. I – 20 U 137/09

K&R 2010,  62

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamburg: Puma Pudel geschützt

Ein Unternehmen verkaufte über das Internet Kleidungsstücke, unter anderem ein T-Shirt, auf dem sich auf der Brustseite der Aufdruck "Pudel" befand neben einem springenden Pudel. Das Zeichen stimmte im wesentlichen mit einer Marke überein, die für ein bekanntes Unternehmen der Sportartikelbranche eingetragen war.

 

Die Richter des OLG Hamburg kannten kein Pardon. Sowohl das Wort als auch das Zeichen deuteten auf die Marke des Sportartikelhändlers hin. Auch wenn der Verbraucher hier eine Veralberung des berühmten Vorbildes sehen könne, schließt dies nicht aus, dass er den Eindruck bekommen könnte, dass der Sportartikelhändler sich diese Zeichenpersiflage habe einfallen lassen und daher in diesem Unternehmen oder in einem lizenzierten Unternehmen entstanden sei.

 

OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2009 - Az. 3 W 120/09

GRUR – RR 2010, 201

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: Standortverlegung eines Werkes als Urheberrechtsverletzung

Ein Bildhauer hatte im Auftrag eines Unternehmens eine aus fünf Pferden bestehende Skulptur geschaffen, die an einen bestimmten Platz in einer bestimmten Position aufgestellt wurde. Im Zuge von Umbauarbeiten wurde die Skulptur an anderer Stelle in leicht veränderter Position aufgestellt.

 

Das OLG Köln entschied nun, dass die Verlegung des Standortes dieser Skulptur keine Urheberrechtsverletzung des Bildhauers sei und wies dessen Klage ab. Etwas anderes könne dann gelten, wenn ein Werk ist eine spezifische Aussagekraft nur in dem speziell gewählten Umfeld entfalten könne. Dies sei hier jedoch nicht der Fall.

 

OLG Köln, Urteil vom 12.6.2009 - Az. 6 U 215/08

GRUR – RR 2010, 182

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Köln: Bild im Internet bedeutet keine Einwilligung

Das Bild des Ressortleiters eines Magazins, das im Internet veröffentlicht war, fand sich über einen so genannten Hyperlink in einer Personensuchmaschine wieder. Eine Einwilligung damit hatte der Ressortleiter allerdings nicht erteilt.

 

Das LG Köln entschied nun, dass die Veröffentlichung eines Bildes im Internet nicht das Einverständnis bedeute, dass dieses Bild von jedermann verwendet werden dürfe, im konkreten Fall also ein Link in der Suchmaschine zu diesem Bild angebracht werde.

 

LG Köln, Urteil vom 17.6.2009 - Az. 28 O 662/08

CR 2010, 271

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

AG Marburg: Anwaltskosten zurück bei Abofalle

Eine Website erweckte den Eindruck, dass man von ihr bestimmte Software kostenlos herunterladen könne. Erst an anderer, versteckter Stelle fand sich der Hinweis, dass man mit dem kostenlosen Herunterladen auch in einen kostenpflichtigen Abonnementvertrag abschließe. Ein Minderjähriger, der in diese Falle getappt war, schaltete zur Abwehr des Anspruches einen Anwalt ein und verlangte von dem Inhaber der Website sowie dessen Anwalt die Kosten für den eigenen Anwalt.

 

Das AG Marburg gab dieser Klage statt. Die Aufmachung des Internetportals und die Art und Weise, wie Interessenten auf die dargebotenen kostenlosen Inhalte zugreifen könnten, seien eine konkludente Täuschung, um sich durch den kostenpflichtigen Primovertrag einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Anwalt habe als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen können, dass eine offensichtliche Nichtforderung geltend mache. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen handele es sich um Beihilfe zum versuchten Betrug.

 

AG Marburg, Urteil vom 8.2.2010 - Az. 91 C 981/09

K&R 2010, 359

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: "DHL im All" - Zur Schutzfähigkeit von Konzepten

Im Oktober 2008 hatte die DHL eine Werbekampagne unter dem Titel "DHL im All" für ihre Leistungsfähigkeit geworben. Ein Unternehmen, das eine derartige Kampagne bereits im Jahre 2004 entwickelt hatte, ging deswegen gegen die DHL gerichtlich vor, weil es seine Urheberrechte verletzt sah.

 

Im Antrag an das Gericht hatte dieses Unternehmen die Merkmale seiner Konzeption aus dem Jahr 2004 den Merkmalen der DHL Kampagne gegenübergestellt. Mit dem Antrag sollte der DHL verboten werden, die Kampagne zu verbreiten und zu bewerben, wenn darin eine Reihe von Merkmalen der eigenen Kampagne enthalten waren.

 

Als die Kampagne charakterisierende Merkmale waren aufgeführt

 

- das Projektlogo "DHL im All"

- die Abbildung einer Trägerrakete zur Belieferung der ISS

- die Abbildung eines "DHL im All" Paketes

- die Abbildung von Kosmonauten, die an Bord der ISS ein DHL Paket entgegennehmen

- die DHL als ersten Logistiker zu bewerben, der im Weltraum zustellt

- Fotomontagen von Raumfahrt Sujets mit DHL Logo

- Gewinnspiel mit Raumfahrtbezug

 

Das OLG Köln wies den Antrag ab, weil kein urheberrechtlich geschütztes Werk verletzt worden sei. Dass eine Idee zu einer Konzeption weiterentwickelt und mit ihren einzelnen Elementen eine Einheit geworden sei, die mehr als die Summe der Bestandteile darstelle, genüge nicht. Motive und Themen, Ideen und Konzepte bleiben im Interesse der Allgemeinheit für sich genommen frei und können von jedermann genutzt werden. So könne für alle Zigaretten mit Cowboys, für alle Weichspüler mit einem schlechten Hausfrauengewissen und für alle Rumsorten mit Karibikathmosphäre geworben werden. Lediglich gedankliche, abstrakte konzeptionelle Merkmale, die den einzelnen Gestaltungselementen einer Werbekampagne gemeinsam sind, genießen keinen selbstständigen Schutz. Wer einen Frauenkopf in Picassomanier malt, begeht keine Urheberrechtsverletzung, solange er ein bestimmtes Werk nicht fälscht, sondern nur Stilmerkmale des Künstlers übernimmt.

 

OLG Köln, Urteil vom 22.6.2009 - Az. 6 U 22/08

GRUR-RR RR 2010, 141

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: Bierglas mit Fußball nicht urheberrechtlich geschützt

Nach Auffassung des OLG Köln ist ein Bierglas nicht schon dann ein Werk der angewandten Kunst, wenn es als erstes einen Fußball sichtbar macht, der in das Glas integriert ist. Dass ein Werk daneben einem Gebrauchszweck dient, sei unbeachtlich. Die Kombination eines Fußballs in ein weißes Bierglas war nach Auffassung des Senates neu. Dem Schöpfer sei es in diesem Fall gelungen, zwei in ihrer optischen Wirkung gegensätzliche Elemente, nämlich ein Weißbierglas und eine Fußballkugel zu einem ästhetischen Gesamtbild zu verschmelzen.

 

OLG Köln, Urteil vom 14.10.2009 - Az. 6 U 115/09

GRUR - RR 2010, 138

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Köln: Urheberrechtsschutz bei Computergrafik

Das OLG Köln hat festgestellt, dass Computergrafiken als so genannte angewandte Werke der bildenden Kunst Rechtsschutz genießen können. Allerdings sei Voraussetzung, dass das Werk eine Durchschnittsgestaltung deutlich überrage. Dass für die Herstellung der Computergrafik ein erheblicher Aufwand durch manuell einzugebende Befehle entstehe und die Gestaltung nicht völlig automatisiert abläufe, reiche nicht aus. Computergrafiken seien auch keine den so genannten Lichtbildwerken ähnliche Schöpfungen.

 

Auch Messestände in einer dreidimensionalen Gestaltung könnten deswegen geschützt sein. Dass der Auftraggeber spezifische Vorgaben mache, ändere daran nichts. Außer Betracht bleiben müssten allerdings das in den Entwurf integrierte vorgegebene Firmenlogo sowie durch einzuhaltende Abmessungen und technische Bedingungen vorgegebene Strukturen eines Messestandes. Entscheidend sei vielmehr, dass eine so starke ästhetische Wirkung von dem Werk ausgeht, das über ein gefälliges und überzeugendes kunstgewerbliches Design hinausgehe und künstlerische Individualität erkennen lasse.

 

OLG Köln, Urteil vom 20.3.2009 - Az. 6 U 183/08

GRUR - RR 2010, 142

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamm: Keine Pflicht, Website eines Konkurrenten zu überwachen

Ein Elektronikhändler hatte einen Konkurrenten im Mai wegen eines Verstoßes abgemahnt. Dieser hatte daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Im Juli stellte der Abmahnende fest, dass auf der Website des Konkurrenten noch weitere Verstöße zu finden waren, die allerdings im Mai bereits auf der Website bestanden.

 

Das OLG Hamm entschied nun, dass auch die weiteren, im Mai bereits vorhandenen Wettbewerbsverstöße im Juli noch abgemahnt werden konnten, wenn sie in diesem Zeitpunkt erst entdeckt wurden. Eine Pflicht des Abmahnenden, schon im Mai die gesamte Website vollständig zu überprüfen, gebe es nicht.

 

OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2010 - Az. 4 U 168/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Düsseldorf: Ist Abmahnung nur mit Originalvollmacht möglich?

Muss einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbs– oder Markenverstoßes eine Originalvollmacht beigefügt werden? Diese aus der Sicht vieler Laien akademischen kann in der Praxis durch das große Bedeutung haben. Hat nämlich ein Abmahnender einen Rechtsanwalt mit der Abmahnung beauftragt und legt dieser seiner Abmahnung keine Originalvollmacht bei, kann die Abmahnung unwirksam sein – wenn der Abgemahnte das Fehlen der Vollmacht umgehend gerügt hat. Das kann dazu führen, dass der Abmahnende kostbare Zeit verliert und seinen Anspruch nicht mehr im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verfolgen kann.

 

Das OLG Düsseldorf hat sich in dieser von vielen Gerichten unterschiedlich beurteilten Frage auf den Standpunkt gestellt, dass die Abmahnung nur im Zusammenhang mit einer Originalvollmacht wirksam sei, vorausgesetzt, der Abgemahnte rügt dies umgehend. Um endgültige Klarheit zu schaffen, hat das OLG Düsseldorf die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen.

 

OLG Düsseldorf Az. I – 20 U 164/08

K&R 2010, 135

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

AG Düsseldorf: Nachweis der Urheberschaft an einem Foto

Nur der Urheber kann den Schutz des Urheberrechtes in Anspruch nehmen. Allerdings muss er dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzungen auch nachweisen. Das AG Düsseldorf entschied nun, dass der so genannte Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, wenn ein Fotograf eine Anzahl von Fotonegativen vorlegt, die aus einer Fotoshootingserie stammen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Gegner im Prozess nichts vorträgt, das gegen die Urheberschaft sprechen würde. Das Bestreiten der Urheberschaft alleine genügt dann nicht.

 

AG Düsseldorf, Urteil vom 18.8.2009 - Az. 57 C14613/08

GRUR - RR 2010, 165

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Diverses:

In Österreich wurde die Bezeichnung "Fucking Hell" als Marke u.a. für Bier eingetragen. In der Nähe der österreichischen Stadt Braunau gibt es eine Gemeinde dieses Namens, in der das Bier wohl gebraut werden soll.

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

EuGH: Slogan "Vorsprung durch Technik" muss doch als Marke eingetragen werden

Die Firma Audi meldete den Slogan "Vorsprung durch Technik " in über 10 Klassen als Gemeinschaftsmarke an. Der Antrag war vom Harmonisierungsamt mit der Begründung abgelehnt worden, dass dieser Ausdruck für einige der gewünschten Klassen mit technikbezogenen Waren und Dienstleistungen als beschreibende Angabe aufgefasst werde. Die Marke könne nicht eingetragen werden, weil es ihr aus diesem Grunde an Unterscheidungskraft fehle. Das europäische Gericht erster Instanz hatte die Klage von Audi mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine derart banale Wortverbindung nicht unterscheidungskräftig sei.

 

Der europäische Gerichtshof (EuGH) teilt diese Auffassung nicht. Werbeslogans, Qualitätshinweise und Aufforderung zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen sind daher nicht per se von der Eintragung als Marke ausgeschlossen.

 

EuGH, Urteil vom 21.Januar 2007 - Az. C - 398/08 P

WRP 2010, 365

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Preisangabe im Internet

Im Internet waren Kameras zum Kauf angeboten und dafür mit einem Testergebnis geworben worden. Der BGH stellte nun fest, dass Preisangaben und gesetzlich vorgeschriebene Hinweise wie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versandkosten im Internet nicht erst erfolgen dürfen, wenn der Verbraucher seinen virtuellen Warenkorb aufruft. Die erforderlichen Informationen dürfen nicht erst dann gegeben werden, wenn der Bestellvorgang durch Einlegen der Waren in den virtuellen Warenkorb bereits eingeleitet ist. Diese Angaben würden nicht erst im Zuge der Bestellung benötigt, sondern bereits dann, wenn sich der Kunde mit dem Angebot näher befasst.

 

Auch wenn im Internet für ein Produkt mit einem Testergebnis geworben wurde, müsse die Fundstelle bereits auf der ersten Bildschirmseite deutlich angegeben werden oder durch einen *Hinweis eindeutig und leicht aufzufinden sein.

 

BGH, Urteil vom 16.Juli 2009 - Az. I ZR 50/07

WRP 2010, 370

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Kosten für zweite Abmahnung sind nicht zu erstatten

Hat ein Verbraucherverein einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zunächst selbst abgemahnt und dann - weil keine Reaktion erfolgte - durch Anwälte eine zweite Abmahnung aussprechen lassen, kann er die Kosten für die Anwälte nicht vom Schuldner verlangen.

 

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucherverein eine Abmahnung zunächst in eigenem Namen ausgesprochen und dann Anwälte beauftragt. Für die erste Abmahnung hatte er eine Pauschale verlangt, für die zweite von den Anwälten vorgenommene Abmahnung die dadurch angefallenen Anwaltskosten.

 

Der BGH hat nun entschieden, dass der Verbraucherverein nur Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die erste Abmahnung habe, mit der eine Pauschale verlangt worden sei. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die zweite Abmahnung bestehen dagegen nicht. Daran ändere auch nichts, dass auf beide Abmahnungen keine Reaktion erfolgt war.

 

BGH, Urteil vom 21.1.2010 - Az. I ZR 47/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Karlsruhe: Verbot des Vertriebs von SCOUT – Schulranzen über eBay zulässig

Ein Fachhandelsgeschäft, das Koffer, Taschen, Schulranzen und Schultüten verschiedener Hersteller auch über eBay anbot, klagte gegen den Hersteller der Schulranzen SCOUT, weil dieser sich weigerte, dieses Unternehmen zu beliefern. Die Firma Scout besitze in diesem Marktsegment eine Monopolstellung und müsse deswegen auch dieses Fachhandelsgeschäft beliefern.

 

SCOUT argumentierte, dass es mit all seinen Vertriebspartnern Verträge geschlossen habe, nach denen es diesen untersagt ist, die Produkte über das Internet zu vertreiben. Mit Händlern, die sich dazu nicht verpflichteten, werde auch kein Vertrag geschlossen.

 

Das OLG Karlsruhe stellte fest, dass dieses Verhalten nicht kartellrechtswidrig sei und der Hersteller dem Fachhandelsgeschäft in diesem Falle die Belieferung verweigern könne. Das Fachhandelsgeschäft erfülle die Kriterien nicht, die in dem Vertrag mit den anderen Vertriebspartnern enthalten seien, die insbesondere nicht übers Internet liefern dürften.

 

Die gestellten Kriterien seien auch sachgerecht, um zu gewährleisten, dass das Produkt in allen Fällen herausgehoben präsentiert werde, eine angemessene Sortimentsbreite und -tiefe der Produkte von geschultem Fachpersonal gewährleistet würden.

 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009 - Az. 6 U 47/08

WRP 2010, 413

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG München: Verschleierung des Werbecharakters unzulässig

Eine Anzeige in einem Printmedium muss als solche erkennbar sein. Abzustellen ist nach Auffassung des OLG München dabei auf das Verständnis des durchschnittlichen informierten, sozialadäquat aufmerksamen verständigen Lesers. Dieser müsse den Werbecharakter einer bezahlten Veröffentlichung sogleich und ohne weiteres erkennen können. Die Integration einer Anzeige in einen redaktionell gestalteten Text verschleiere diesen Charakter und verstoße somit gegen das Trennungsgebot.

 

OLG München, Urteil vom 17.September 2009 - Az. 29 U 2945/09

WRP 2010, 431

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamm: Kosten für eine Gegenabmahnung bei einer unberechtigten Abmahnung müssen nicht erstattet werden

Wer zu Unrecht abgemahnt wird, neigt dazu, auf die unberechtigte Abmahnung mit einer Gegenabmahnung zu reagieren. Denn immerhin entstanden ihm durch die unberechtigte Abmahnung Kosten für den eigenen Anwalt, ein Verlust an Zeit und schließlich eine Menge Ärger.

 

Das OLG Hamm bestätigte nun die allgemeine Rechtsprechung, dass die Kosten für eine Abmahnung, mit der der Abgemahnte selbst auf eine unberechtigte Abmahnung reagiert, vom Gegner nicht ersetzt werden müssten. Die Kosten für eine solche Gegenabmahnung bei einer unberechtigten Abmahnung müssten in aller Regel nicht erstattet werden.

 

OLG Hamm, Urteil vom 3.12.2009 - Az. 4 U 149/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: "Solange der Vorrat reicht" muss nicht näher erläutert werden

Der Hinweis in einer Werbeanzeige "Solange Vorrat reicht" verlangt nach Auffassung des BGH nicht, dass der Werbende die Vorratsmenge angibt. Zwar müssten nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Konditionen angegeben werden, zu denen ein Angebot erhältlich ist. Dies erfasse alle aus der Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres zu erwartenden Umstände, die die Möglichkeit einschränken, in den Genuss der Vergünstigung zu gelangen. Werde mit einer Zugabe geworben, erwarte der Verbraucher, beim Erwerb der Hauptware die Zugabe auch zu erhalten. Für seine Entscheidung, sich näher mit dem beworbenen Angebot zu befassen, müsse er wissen, ob die Zugabe in der gleichen Menge wie die Hauptware vorhanden sei. Wenn dies nicht zutreffen ist, genüge der Hinweis "Solange Vorrat reicht". Dadurch erfahre der Verbraucher, dass die Zugabe nicht unbegrenzt verfügbar sei.

 

BGH, Urteil vom 18.6.2009 - Az. I ZR 224/09

WRP 2010, 237

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Humorvoller Vergleich zulässig

In einem Werbespot der Berliner Tageszeitung „taz“ wurde auf BILD Zeitung Bezug genommen. Ein Mann in Jogginghose und Unterhemd und mit begrenztem Sprachschatz wurde als BILD- Kunde dargestellt, der nur an der BILD Zeitung, nicht aber an der anspruchsvolleren "taz" interessiert sei.

 

Grundsätzlich sei vergleichende Werbung nur dann unzulässig, wenn sie den Mitbewerber oder dessen Produkt herabsetze. Solange der Werbende mit ironischen Anklängen lediglich Aufmerksamkeit und Schmunzeln erziele, damit aber keine Abwertung des Mitbewerbers verbunden sei, liege darin keine unzulässige Herabsetzung.

 

Der Durchschnittsverbraucher sei zunehmend an pointierte Aussagen in der Werbung gewöhnt und empfinde sie als Ausdruck lebhaften Wettbewerbs. Erst wenn die Mitbewerber dem Spott oder der Lächerlichkeit preisgegeben werde, sei diese Grenze überschritten.

 

BGH, Urteil vom 1.10.2009 - Az. I ZR 134/07

WRP 2007/10, 552

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Honorarnachschlag auch für Übersetzer

Nach dem Urheberrechtsgesetz kann ein Urheber nachträglich eine zusätzliche Vergütung für die Nutzung seines Werkes verlangen, auch wenn er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das zu diesem Zeitpunkt übliche Honorar erhalten hat.

 

Auch Übersetzer genießen wie ein Autor den Schutz des Urheberrechtes. Der Übersetzer kann ebenfalls nach dem Urheberrechtsgesetz eine zusätzliche Vergütung verlangen, wenn ihm für die Übersetzung lediglich ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar zugesagt wurde.

 

BGH, Urteil vom 7.10.2009 - Az. I ZR 3807

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Hamm: Billigerer Preis neben teuerer Maschine kein relevanter Wettbewerbsverstoß

Ein Möbelhaus hatte in Prospekten für eine Geschirrspülmaschine geworben, die zu einem Vorteilspreis angeboten wurde. Die neben dem Gerät befindliche Beschreibung bezog sich jedoch auf ein anderes, hochwertigeres Produkt des selben Herstellers. Die Beschreibung jedenfalls betraf nicht den abgebildeten, sondern einen anderen, höherwertigeren Geschirrspüler dieses Herstellers mit der selben Typenbezeichnung.

 

Das OLG Hamm war der Auffassung, dass zwar ein Fehler vorgekommen, dieser aber nicht relevant sei. Die Verkehrskreise interessierten sich aufgrund der Produktbeschreibung für eine Geschirrspülmaschine mit einer bestimmten Ausstattung. Die Tatsache, dass die Verbraucher die abgebildete Maschine für den angegebenen Preis nicht kaufen könnten, sei für die Kaufentscheidung ausnahmsweise nicht maßgeblich. Die abgebildete Maschine weise ein unspezifisches Aussehen auf mit einer neutralen und vom Design her unauffälligen Frontseite auf. Zwischen den einzelnen Geräten dieses Herstellers gebe es auch nur marginale Unterschiede in der äußeren Erscheinung.

 

OLG Hamm, Urteil vom 16.6.2009 - Az. 4 U 44/09

GRUR - RR 2010, 37

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG München: Die Ankündigung des Besuchs eines auf Inkasso spezialisierten Mitarbeiterteams kann unlauter sein

Das OLG München hat klargestellt, dass als geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen Unternehmens nach einem Geschäftsabschluss ist, das mit der Durchführung eines objektiv zusammenhängt.

 

Deswegen könne auch die Ankündigung, dass "ein auf Inkasso spezialisiertes Mitarbeiterteam .. in den Abendstunden einen Schuldner persönlich konsultieren werde, um offene Fragen diskret zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können", als eine wettbewerbsrechtlich relevante Handlung angesehen werden.

 

Eine derartige Androhung sei aber unlauter, weil die Entscheidungsfreiheit des Vertragspartners unangemessen beschränkt werde. Die Formulierung könne auch so verstanden werden, dass das Inkassoteam ausgebildet und bereit sei, die Forderung mit Gewalt durchzusetzen. Das werde durch die Ankündigung verstärkt, dass gleich ein Mitarbeiterteam erscheinen werde.

 

OLG München, Urteil vom 9.7.2009 - Az. 29 U 1852/09

WRP 2010, 295

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Köln: Lockvogelwerbung

Es ist irreführende Werbung, wenn ein 4 Gigabyte Speicherstick am Erscheinungstag der Werbung bereits 70 min nach der Ladenöffnung nicht mehr erhältlich ist. Der Hinweis in der Werbung "Dieser Artikel kann aufgrund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein" ändert daran nichts. Der Verbraucher wird den Hinweis allenfalls dahin verstehen, dass das beworbene Produkt unter Umständen im Verlauf eines Tages nicht mehr vorrätig sein wird, nicht aber bereits kurze Zeit nach Öffnung des Geschäftes am frühen Morgen.

 

LG Köln, Urteil vom 30.9.2009 - Az. 84 O 68/09

WRP 2010, 301

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Dresden: E-Mail-Werbung

Wer Werbung per E-Mail versendet, muss eine Einwilligung des Empfängers beweisen können. Im Einzelfall muss er erläutern, wann und wie der Empfänger die E-Mail-Werbung tatsächlich bestellt hat.

 

Die Verwendung einer E-Mail-Adresse im Geschäftsverkehr allein begründet nicht das Einverständnis damit, Werbung per E-Mail zu erhalten. Der Versender der E-Mail-Werbung muss sicherstellen, dass es nicht zu fehlerhaften Zusendungen kommt.

 

Eine Prüfung, ob die konkrete unverlangte Werbung per E-Mail die Bagatellgrenze beschreitet, ist nicht notwendig, da eine erhebliche Nachahmungsgefahr besteht.

 

LG Dresden, Urteil vom 30.10.2009 - Az. 42 HKO 36/09

WRP 2010, 304

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

AG Köln: Foto eines ausgeschiedenen Mitarbeiters muss nicht unbedingt sofort nach Ausscheiden von Website entfernt werden

Eine Angestellte war von September 2001 bis Mai 2007 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Während dieser Zeit entstand ein Foto, das sie an ihrem Arbeitsplatz am Schreibtisch sitzend und telefonierend zeigte. Mit einem leichten Lächeln wandte sie sich der Kamera zu.

 

Das Foto erschien auf der Website des Arbeitgebers und befand sich dort noch bis Ende 2008. Der Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied nun, dass das Bild nicht sofort nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin aus dem Unternehmen von der Webseite hätte entfernt werden müssen. Das Foto hätte nur zu Illustrations-

bzw. Dekorationszwecken gedient und hätte von jeder anderen, auch unternehmensfremden Person in gleicher Pose aufgenommen werden können. Der Arbeitnehmer habe keinen gesteigertes Interesse an einer sofortigen Entfernung dieses Fotos. Wenn sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich an den Arbeitgeber deswegen wende und die Entfernung des Foto von Fotos verlange, sei dies anders zu beurteilen.

 

LAG Köln, Urteil vom 10.7.2009 - Az.7 Ta 126/09

K&R 2010, 144

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Vermutetes Einverständnis des Empfängers einer Werbe E-Mail genügt nicht

"Kalte" Telefonanrufe waren nach der Rechtsprechung erlaubt, wenn das Einverständnis des Empfängers vermutet werden konnte. Seit in Kraft treten des neuen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die rechtlichen Anforderungen an kalte Telefonanrufe, aber auch an Faxe und E-Mails zu Werbezwecken gesetzlich genau geregelt. Danach dürfen E-Mails zu Werbezwecken nur versandt werden, wenn das ausdrückliche Einverständnis des Empfängers vorliegt.

 

Der BGH hat nun festgestellt, dass eine E-Mail unzulässig ist, auch wenn das Einverständnis des Empfängers vermutet kann.

 

BGH, Urteil vom 10.12.2009 - Az. I ZR 201/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen

Mit der Entscheidung des EuGH vom 14.1.2010 sind auch in der Bundesrepublik Deutschland Gewinnspiele möglich geworden, bei denen der Kauf einer Ware/Dienstleistung Voraussetzung für die Teilnahme ist. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war in der Fernsehwerbung der Hinweis angebracht "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich ".

 

Der BGH hat nun in einer Entscheidung klargestellt, welche Informationen der Verbraucher benötigt, um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Ausgangspunkt ist hier § 4 Nr. 5 UWG, nach dem ausreichend über die Bedingungen eines Gewinnspiels zu informieren ist.

 

Der BGH stellte fest, dass ausführliche Informationen über die Teilnahmebedingungen in bestimmten Werbemedien wie dem Fernsehen nicht möglich seien. Das Fernsehen sei ein "flüchtiges" Medium, bei dem Informationen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen würden. Ein Hinweis auf eine Informationsquelle sei notwendig, aber auch ausreichend. Es sei nicht erforderlich, die Teilnahmebedingungen bereits in der Fernsehwerbung anzugeben.

 

Der Hinweis müsse allerdings so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden könne.

 

BGH, Urteil vom 9.7.2009 - Az. I ZR 64/07

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG München: Hersteller kann Vertrieb über Auktionsplattform verbieten

Versucht ein Hersteller oder Lieferant seine Händler zu sehr zu reglementieren, kann dies ein Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sein. Ein derartiger Verstoß läge beispielsweise in der Klausel, mit der der Hersteller/ Lieferant seinen Händlerkunden den Preis vorschreibt, den dieser für die Ware verlangen soll.

 

Untersagt ein Hersteller oder Lieferant seinen Händlerkunden den Vertrieb seiner (Marken -) Waren über Internetauktionsplattformen, so stellt dies nach Auffassung des OLG München nur eine Beschränkung der Vertriebsmodalitäten dar. Dies lasse den Verkauf an diese Kundengruppe - wenn auch auf einem anderen Vertriebswege - weiterhin zu.

 

Im vorliegenden Fall hatte ein Sportartikelhersteller seinen Händlern untersagt, sein Produkt auch über Internetauktionsplattformen zu verkaufen („ § 13 Vertrieb im Internet durch den Besteller: Dem Besteller ist es untersagt die Ware über Internet- Auktionsplattformen zu verkaufen").

 

Nicht jede Regelung im Bereich des Internethandels ist nach Auffassung des OLG München jedoch eine unzulässige Beschränkung. So könnten etwa Qualitätsanforderungen ebenso zulässig sein wie Beschränkungen bei Werbe- und Verkaufsfördermaßnahmen. Auch könne die Zulässigkeit des Internethandels an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden z.B. an den Bestand eines stationären Ladenlokals.

 

Das Gericht hat deswegen die entsprechende Klausel des Sportartikelherstellers, die den Vertrieb über Internet- Aktionsplattformen verbot, nicht beanstandet.

 

OLG München, Urteil vom 2.7.2009 - Az. U(K) 4842/08

K&R 2009, 727

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

OLG Celle: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

Nach dem Gesetz kann jedes Unternehmen gegen die Verletzung eines anderen gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das OLG Celle hat sich nun dazu geäußert, wann ein solches Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist.

 

Von einem Missbrauch sei dann auszugehen, wenn es dem Kläger überwiegend um sachfremde Ziele und nicht (nur) um die Abstellung eines Wettbewerbsverstoßes gehe.

 

Indiz kann ein zu hoher Streitwert sein, die Auswahl eines Gerichtes für den Prozess, das in erheblicher Entfernung zum Geschäfts/Wohnsitz des Klägers liegt und schließlich der Umstand, dass der Kläger an den Gebühren seines Anwaltes partizipiert. Auch die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen kann ein Indiz sein.

 

OLG Celle, Urteil, vom 30.7.2009 - Az. 13 u 77/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Frankfurt: Anforderungen an redaktionelle Werbung in Kinderzeitschrift

Dass (nicht nur) in Printmedien Werbung vom redaktionellen Teil zu trennen ist, dürfte bekannt sein. Das Landgericht Frankfurt hat sich nun mit den besonderen Anforderungen dieser Trennung in einer Kinderzeitschrift befasst. Zunächst einmal kritisierten die Richter, dass die Anzeigen sich optisch nicht wesentlich von dem redaktionellen Text unterschieden. Ein Hinweis müsse aber nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung und Begleitumständen ausreichend deutlich sein. Auch einem Leserkreis von Kindern und Jugendlichen und im Alter zwischen sechs und 14 Jahren müsse deutlich gemacht werden, wann ein Text eine bezahlte Anzeige sei.

 

LG Frankfurt, Urteil vom 24.4.2009 - Az. 3/11 O 20/09

s.a OLG Frankfurt, Urteil vom 4.8.2009 - Az 6 U 101/09

WRP 2010, 157

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Köln: Werbetexte für Filme urheberrechtlich geschützt

Die Sprachgestaltung von Werbetexten ist geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe vorliegt. Dies hat das Landgericht Köln in einer Entscheidung festgestellt. Dabei kommt auch auf Art und Umfang des Textes an. Ein frei erfundenes Sprachwerk erlangt eher Urheberschutz als Texte, bei denen der Stoff durch organisatorische Gründe oder den Sachverhalt vorgegeben ist. Je länger ein Text ist, desto größer ist der ihm zu Grunde liegende Spielraum für individuelle Wortwahl und Gedankenführung. Längere Texte sind eher schutzfähig als kurze Slogans.

 

Im vorliegenden Fall war es um vielen Beschreibungen gegangen, die ohne Einwilligung des Verfassers eine Website entnommen worden waren. Den Beschreibungen war auch eine Besichtigung des Films durch den Autor vorangegangen, der sich in seinem Text auch nicht nur an den "fiktiven" Text der Filmfirma gehalten hat.

 

Das Gericht sah im vorliegenden Fall einen Betrag von 150 € pro Bericht als angemessen an. Bei 32 Berichten ergebe dies einen Gesamtschadenersatzbetrag von 4800 €.

 

LG Köln, Urteil vom 23.9.2009 - Az. 28 O 250/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Düsseldorf: Forderungen, die auf unlauteren Geschäftspraktiken basieren, sind nicht per se unlauter

Nach Auffassung des LG Düsseldorf ist die Geltendmachung von Forderungen, die auf einer unlauteren Grundlage basieren, nicht per se ebenfalls unlauter.

 

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der Inhaber einer Internetplattform bestimmte Leistungen einige Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt, dann jedoch in einem Newsletter angekündigt, dass diese Leistungen nunmehr kostenpflichtig sein. Wer nicht kündigte, erhielt eine Jahresrechnung über 84 €.

 

Ein Verbraucherverein hielt dies für unzulässig, weil wettbewerbswidrig, und ging dagegen mit einer Unterlassungsklage vor. Das LG Düsseldorf wies diese Klage ab. Eine Forderung, die auf unlauterem Geschäftsgebaren beruhe, sei nicht per se unlauter.

 

In diesem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob ein derartiges Verhalten wettbewerbswidrig ist. Etwas anderes ist dagegen die Frage, ob eine derartige Forderung gerichtlich eingeklagt werden kann. In der Vergangenheit haben mehrfach Gerichte solche Klagen abgewiesen. Hier kommt es im Einzelfall auf die konkreten Umstände an.

 

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.8.2009 - Az. 38 O 34/09

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

BGH: GEMA kann u. U. Nutzung von Musik für Werbezwecke nicht verfolgen

Eine Werbeagentur stellte für ihre Kunden Werbespots her, die sie mit Musik unterlegte. Die Musik ließ sie speziell für diesen Zweck komponieren. Auch für sich selbst warb die Agentur mit einigen dieser Werbespots einschließlich der Musik auf ihrer eigenen Webseite.

 

Die "Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte" (GEMA) verlangte deswegen von der Agentur Auskunft sowie Entschädigung wegen Verletzung von Urheberrechten. Die Agentur klagte auf Feststellung, dass die GEMA wegen Verwendung dieser Musik keine Rechte geltend machen könne.

 

Zwar stünden die Komponisten der verwendeten Musikwerke mit der GEMA in vertraglicher Beziehung, doch räume der mit ihr geschlossene Vertrag in der konkreten Fassung zwar das Recht zur Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechtes ein, nicht aber bei der Verwendung eines Werkes zur Herstellung von Werbespots der werbungtreibenden Wirtschaft.

 

Aus dem im vorliegenden Fall geltenden Vertrag lasse sich dieses Recht nicht ableiten.

 

BGH, Urteil vom 10.6.2009 - I ZR 226/09

WRP 2010, 120

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Berlin: Auch Einladung per E-Mail ist unzulässige Werbung

Bereits eine "Einladung" kann Werbung sein. Es kommt nicht darauf an, konkret der Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. Ob ein bestimmtes Produkt oder das Geschäft als solches angepriesen wird, spielt keine Rolle. Erfolgt diese Ansprache bei und ohne vorheriges Einverständnis des angesprochenen handelt es sich um unzulässige E-Mail-Werbung.

 

LG Berlin, Urteil vom 18.8.2009 - Az. 15 S 8/09

K&R 2009, 823

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG München I: Bestätigungs-E-Mail keine unerwünschte Werbung

Wird z. B. bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet dem Teilnehmer, der sich per E-Mail angemeldet hat, noch einmal durch den Veranstalter eine E-Mail zugesandt, mit der die Teilnahme bestätigt wird, so liegt darin nach Auffassung des Landgerichts München I kein Verstoß gegen das Verbot der Werbung per E-Mail.

 

Es handelt sich vielmehr um eine so genannte Bestätigung E-Mail im Sinne des "Double-opt-in-Verfahrens“. Der Teilnehmer soll so vor der Zusendung weiterer (unerwünschter) E-Mails geschützt werden und auch dafür, dass Dritte ihn in seinem Namen, aber ohne sein Wissen angemeldet haben. Denn im vorliegenden Fall wurde die Teilnahme erst dann wirksam, wenn die erneute Anmeldung nach Zusendung der Bestätigung E-Mail erfolgte.

 

LG München I, Urteil vom 13.10.2009 - Az. 31 T 14369/09

K&R 2009, 824

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Dortmund: Verstoß auch in der Warteschleife

Einigen in einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossenen Kliniken war es untersagt worden, für den Verbund mit dem Begriff "Die Klinikgruppe" zu werben. Für den Fall der Wiederholung war ein Ordnungsgeld angedroht worden.

 

Nun waren zwar offensichtlich sämtliche Werbemittel mit dem beanstandeten Begriff vernichtet worden, allerdings war er in der Warteschleife der Telefonanlage einer Hotline der Werbegemeinschaft auch nach dem Urteil noch zu hören.

 

Das Landgericht Dortmund fand dies gar nicht gut und setzte ein Ordnungsgeld von 10.000 € fest.

 

LG Dortmund, Urteil vom 15. April 2009 - Az. 10 O 133/07

WRP 2010, 163

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

LG Amberg: Tierarztpraxis darf sich nicht als " Tierklinik " bezeichnen

Die Wettbewerbszentrale ging gegen einen Tierarzt vor, der sich einmal als "Tierärztliche Klinik" bezeichnet hatte. Dazu war ihm im Jahre 1998 von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden, die im Jahre 2006 jedoch widerrufen wurde. Auch in der Folgezeit ließ der Tierarzt jedoch von dieser Bezeichnung nicht ab.

 

Die Richter argumentierten, dass die Bezeichnung als Klinik irreführend sei, da sie nicht den tatsächlichen Erwartungen des Verkehrs an eine Klinik entspreche. Dafür sei eine gewisse personelle und auch operative Mindestausstattung für die stationäre Betreuung erforderlich. Ein Tierarzt, der diese Mindestanforderungen nicht biete, verschaffe sich durch die Bezeichnung gegenüber seinen Kollegen einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil.

 

LG Bamberg, Urteil vom 13.10.2009 - Az. 41 HKO 47/09

WRP 2010, 162

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

VG Frankfurt am Main: Vorlage von Mitarbeiter-e-Mails verletzt u. U. das Fernmeldegeheimnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verlangte von einem Unternehmen die Herausgabe von E-Mails bestimmter Mitarbeiter, da der Verdacht auf Insiderhandel bestand.

Dagegen wandte sich dieses Unternehmen mit einer Klage an das Verwaltungsgericht Frankfurt.

 

Der Schutz des Fernmeldegeheimnisses endet in dem Moment, in dem die Nachricht beim Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet sei. Eine Nachricht sei mit dem Zugang bei dem Empfänger nicht mehr den erleichterten Zugriffsmöglichkeiten Dritter ausgesetzt. Damit könne sich das Unternehmen für nach diesem Zeitpunkt erlangte E-Mails nicht auf das Fernmeldegeheimnis berufen.

 

VG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.11.2008 - Az. 1 K 628/08.F

Fundstelle: eigene

 

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht