OLG Frankfurt: Doppelschöpfung bei kleiner Münze

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der Begriff der „Doppelschöpfung“ spielt im Urheberrecht ebenso wie der Begriff „kleine Münze“ eine Rolle. Unter “kleine Münze“ versteht man Werke, die gerade noch als urheberrechtsfähig angesehen werden. “Doppelschöpfungen“ wiederum sind Werke, die von zwei unterschiedlichen Urhebern unabhängig und ohne Kennt-nis voneinander geschaffen wurden und die sich außerordentlich ähnlich sind.

 

 

 

 

 

Nach Auffassung des OLG Frankfurt befindet sich ein Tapetenmotiv, auf das Fasa-nenfedern nach dem Zufallsprinzip in Handarbeit vollflächig verklebt wurden, im untersten Bereich des Werkschutzes und stellt deswegen eine “kleine Münze“ dar. Deswegen ist auch dieses Motiv grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

 

 

 

OLG Frankfurt vom 30.6.2015; Az. 11 U 56/15

 

GRUR - RR 2016, S. 111

 

Stichworte: Begriff, Doppelschöpfung


Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht