LG Koblenz: Werbung mit Hotelsternen erst erlaubt, wenn Urkunde übergeben

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Nach Auffassung des LG Koblenz darf mit Hotelsternen erst dann geworben werden, wenn das entsprechende Zertifikat auch tatsächlich vorliegt. Die Tatsache, dass das Hotel auch schon vor der formellen Übergabe des Zertifikates die Voraussetzungen der Klassifizierung erfüllte, ändert daran nichts. Für den Verbraucher sei entscheidend, dass der Akt der Zertifizierung und die Bestätigung durch die Übergabe des Zertifikates gegeben seien, weil erst dadurch die Qualifikation eindeutig erteilt worden sei.

 

LG Koblenz, Urteil vom 9.7.2013 - Az. 1 HKO 133/12

WRP 2013, 1403

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