EuGH: „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“, “Joghurt“

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die Bezeichnungen „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“,“ Joghurt“ dürfen nach Auffas­sung des EuGHs nicht für rein pflanzliche Produkte verwendet werden. Auch wenn darauf hingewiesen und klargestellt werde, dass „Soyatoo Tofubutter“, „Pflanzen­käse“,“Veggi-cheese“,“Cream“ aus pflanzlichen Produkten hergestellt worden sei und dies auch ausreichend klargestellt werde, Bezeichnungen seien nach europäischem Recht tierischen Produkten vorbehalten.

 

EuGH vom 14.6.2017;  Az. Rs. C -422/16

IPRB 2017,172

Stichworte: Pflanzliche Produkte, Milchprodukte, Hinweise nicht ausreichend, Bezeichnung


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