OLG Düsseldorf: „Anstalt“ für privatwirtschaftliches Unternehmen u.U. unzulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

 

Die Bezeichnung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens als „Anstalt“ ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf irreführend. Der Verbraucher erwarte bei einer derartigen Bezeichnung eine staatliche Einrichtung. Der Begriff stehe jedoch für die Betätigung der öffentlichen Hand. Dies gelte insbesondere dann, wenn dem Begriff „Anstalt“ noch eine geographische Angabe folge.

 

 

 

OLG Düsseldorf vom 13.12.2018; Az. 2 U 37/19
IPRB 2019, S. 170

 

 

Stichworte: Unternehen, Begriff, Anstalt, Irrtum


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