Anwaltliches Urheberrechtsregister
In Deutschland existiert kein offizielles Register für urheberrechtlich geschützte Werke (Urheberrecht)- im Gegensatz zum Markenrecht. Wird das Werk bei einem Anwalt hinterlegt, kann er den Zeitpunkt der Werkschaffung anwaltlich bestätigen. Dieser Nachweis ist von entscheidender Bedeutung, da nur dem Urheber, der zeitlich früher das Werk geschaffen hat die Verwertungsrechte zustehen. Wer danach dieses Werk verwendet, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Im Übrigen wird auch zugesichert, dass das Werk (in Abhängigkeit von der Größe) in einem Tresor feuersicher gelagert wird.
Sollten Sie zum Umfang der Leistungen Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.