OGH (Österreich): Einwilligung in Datennutzung muss freiwillig sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich mit einer Frage beschäftigt, die soweit ersichtlich noch nicht Gegenstand eines deutschen Verfahrens war. Es ging darum, ob die Koppelung der Einwilligung mit der Verarbeitung vertragsunab­hängiger, personenbezogener Daten mit einem Vertragsschluss zulässig ist, mit an­deren Worten, dass ein Kunde nur dann etwas erwerben kann, wenn er seine ge­samten Daten dem Verkäufer zur Nutzung überlässt.

 

Dabei unterscheidet der OGH in solche Daten, die zur Durchführung des Vertrages notwendig sind und in solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Eine Einwilligung, bei der der Einwilligende auch mit der Nutzung von Daten einverstanden sein muss, die zur Durchführung des Vertrages nicht notwendig sind, ist demnach unwirksam.

 

 

 

OGH vom 31.8.2018; Az. 6 Ob 140/18

 

K&R 2019, S. 141

 

Stichworte: Koppelung, Einwilligung, Österreich


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