OLG Stuttgart: Vom Erzeugerhof beworbene Eier müssen im Eierkarton sein

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein als „Haldenhof“ beworbener landwirtschaftlicher Betrieb hatte in Eierkartons Eier vertrieben, die aus einem 100 km entfernten Betrieb stammten. Für die Eier sei auch mit der Aussage geworben worden “mit überdachtem Auslauf“. Die Verbraucher­zentrale mahnte sowohl den „Haldenhof“ als auch den Rewe-Einzelhändler ab, bei dem die Eier verkauft worden waren. Nach Auffassung des OLG Stuttgart sind für ei­nen Verbraucher Informationen über Herkunft und Transportwege kaufentscheidend. Wenn auf den Eierkartons „Haldenhof“ stehe, müssten die Eier deswegen auch vom Haldenhof stammen.

 

 

 

OLG Stuttgart vom 26.6.2019; Az. 2 U 145/18 und 2 U 152/18

 

Stichworte: Informationen, Eier


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