Markenrechtsübertragung

Rechte an einer Marke können ganz oder zum Teil an Dritte übertragen und Lizenzen zur Nutzung eine Marke erteilt werden. Allerdings ist dabei darauf zu achten, dass im Lizenzvertrag die Modalitäten der Nutzung genau geregelt sind. So sollte geregelt werden, wo und wie, wie groß und in welcher Form die Marke an einem Produkt angebracht werden soll, in welcher Farbe etc. und dass die Lizenz bei schwerwiegenden Verstößen des Lizenznehmers gegen den Vertrag an den Lizenzgeber zurückfällt.


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RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
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RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
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Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

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