OLG Saarbrücken: Auch im Prospekt muss Unternehmensanschrift genannt werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass auch in einem Werbeprospekt die Anschrift und die Identität des werbenden Unternehmens angegeben werden müssen. Lediglich die Anschrift der Filialen des Unternehmens reichten nicht aus. Dies gelte dann,  wenn aufgrund des Prospektes der Verbraucher eine Kaufentscheidung treffen könnte, weil die Werbung die ausreichenden Informationen über das Produkt und dessen Preis enthält. Allerdings gelte dies nur, wenn sich die  Unternehmensdaten nicht aus den Umständen, so aus dem weiteren Inhalt des Prospektes, entnehmen ließen. Der Verbraucher müsse informiert werden, mit wem  er einen Vertrag abschließe.

 

OLG Saarbrücken, Urteil vom  6.3.2013 - Az. 1 U 41/12 – 13 
MIR 2013, Doc. 030

 

Für weitere Informationen:

Werberecht Anwalt Florian Steiner

Tel.: 0049 (0) 89 - 8904160 - 10

E-Mail: kanzlei@schotthoefer.de

Rechtsanwälte für Werberecht

RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)

 

Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

Reitmorstr. 50

80538 München

kanzlei@schotthoefer.de
Tel.: 089 - 890 41 60 10

Fax: 089 - 890 41 60 16

wie Werberecht

 

wie Markenrecht

 

wie Urheberrecht

wie Designrecht