Abgrenzungsvereinbarung

Kollidieren zwei Marken miteinander werden in der Praxis häufig sogenannte Abgrenzungsvereinbarungen getroffen. Hintergrund ist oft langwierige und kostspielige Verfahren zu vermeiden. In diesen Vereinbarungen legen die Parteien meist fest, ob und mit welchen Änderungen die verletzende Marke noch verwendet werden darf. Vereinbart kann beispielsweise werden, dass eine Marke für bestimmte Waren oder in bestimmten Bereichen nicht verwendet werden darf, in anderen — gegebenenfalls gegen Gebühr — dagegen schon.


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RA Dr. Schotthöfer - Ihr Experte fürs Werberecht
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RA Florian Steiner - Ihr Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht)
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Dr. Schotthöfer & Steiner*

Rechts- und Fachanwaltskanzlei

 

Gesellschafter und Geschäftsführer:

Florian Steiner

Sebastian Chrobok

 

Freier Mitarbeiter:

*Dr. Peter Schotthöfer

(am 1.1.2023 aus der Sozietät ausgeschieden)

 

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80538 München

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