LG Leipzig: Gewinn mit falscher Werbung geht an den Staat

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Unternehmen hatte im Internet mit falschen Preisen, der falschen Bezeichnung

 

„Großhandel“,   zum Teil mit Preisen ohne Umsatzsteuer und mit tatsächlich nicht erzielbaren Preisersparnissen bis zu 50 Prozent geworben. Dagegen hatte die Ver-braucherzentrale Sachsen geklagt und auch den Gewinn herausgefordert, der mit Produkten erzielt worden war, für die mit diesen falschen Behauptungen geworben worden war. Das LG Leipzig gab nun dieser Klage auf “Gewinnabschöpfung“ statt, wenngleich die Höhe des unrechtmäßig erzielten Gewinnes noch zu ermitteln sei. Auch hafte der Geschäftsführer persönlich für diesen Schaden.

 

 

 

LG Leipzig vom 16.7.2015; Az. 05 O 3496/14

 

rsw Beck 27.7.2015

 

Stichworte: Bezeichnung, falsch, Gewinn


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