BGH: Auch Zeitschriften, die (fast) nur Werbung enthalten, genießen Pressefreiheit

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

In der Kundenzeitschrift eines Einzelhandelsunternehmens fanden sich überwiegend Werbeanzeigen für eigene Produkte. Allerdings erschienen in dem Blatt auch ein­zelne Beiträge wie Horoskope, Rätsel oder Prominentenporträts. Der BGH entschied nun, dass auch der Herausgeber dieser Zeitschrift, also das Einzelhandelsunterneh­men, den Grundsatz der Pressefreiheit für sich in Anspruch nehmen könne. Die  grund-rechtliche Garantie der Pressefreiheit gelte auch für Kundenzeitschriften und Anzeigenblätter, die hauptsächlich Werbung enthielten und nur wenige redaktionelle Beiträge. Allerdings sei der Schutz der Pressefreiheit umso geringer, je weniger ein Presseerzeugnis der Befriedigung eines Informationsbedürfnisses von öffentlichem Interesse oder der Einwirkung auf die öffentliche Meinung dient und je mehr es ei­gennützige Geschäftsinteressen wirtschaftlicher Art verfolgt.

 

 

 

BGH vom 5.2.2015; Az. I ZR 136/13

 

WRP 2015, S. 1098

 

Stichworte: Zeitschrift, Werbung, Pressefreiheit


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