OLG Brandenburg vom 29 1. 2019; Az. 6 U 65/17 - Makler darf sich auf Informationen des Verkäufers stützen - Werberecht Anwälte

OLG Brandenburg: Makler darf sich auf Informationen des Verkäufers stützen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Die für einen Verkaufsabschluss wesentlichen erforderlichen Informationen über das zu erwerbende Objekt müssen richtig sein. Allerdings dürfen sich Makler dabei auf die Aussage des Verkäufers verlassen. Der Makler muss aber darauf hinweisen, wenn ihm die entsprechenden Informationen nicht vorliegen.

 

 

OLG Brandenburg vom 29 1. 2019; Az. 6 U 65/17

Stichworte: Markler, Informationen


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