Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Bei der Werbung für ein Gewinnspiel müssen die Teilnahmebedingungen angegeben werden. Daraus muss sich ergeben, dass Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland an dem Gewinnspiel nicht teilnehmen können und dass Mitarbeiter von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
LG Amberg vom 8.4.2019; Az. 41 HKO 932/18
WRP 2019, S. 1388
Stichworte: Gewinnspielwerbung