BGH vom 10.7.2018; Az. VI ZR 225/17 K&R 2019, S. 43 - Bitte um Bewertung per E-Mail unzulässig - Werberecht Anwälte

BGH: Bitte um Bewertung per E-Mail unzulässig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Kunde hatte über die Internetplattform „Amazon Marktplace“ Waren bestellt und einige Zeit nach dem Kauf eine E-Mail mit der Rechnung und der Aufforderung erhalten, den Kaufvorgang zu bewerten. Der BGH sah in dieser E-Mail einen Verstoß gegen § 7 Abs. 3 UWG, wonach die Zusendung von Werbung per E-Mail nur mit dem vorherigen Einverständnis des Empfängers erlaubt ist. Werbung umfasse alle Maßnahmen eines Unternehmens, die auf die Förderung des Absatzes gerichtet sind. Kundenzufriedenheitsfragen wür­den auch dazu dienen, diese Kunden an sich zu binden. Zwar sei die Versen­dung einer Rechnung selbst noch keine Werbung, aber diese nehme einem Schreiben auch nicht den Charakter der Werbung.

 

 

 

BGH vom 10.7.2018; Az. VI ZR 225/17

 

K&R 2019, S. 43

 

Stichworte:E-Mail, Werbung


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