OLG Hamburg vom 27.7.2017 - Az. 3 U 220/15 Kart - Ausschließliches Nutzungsrecht muss in Urhebervermerk © angegeben werden - Werberecht Anwälte

OLG Hamburg: Ausschließliches Nutzungsrecht muss in Urhebervermerk © angegeben werden

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Mit einem so genannten Urhebervermerk, dem Buchstaben C in einem Kreis © wird das Urheberrecht an einem Text dokumentiert. Das OLG Hamburg hat nun jedoch entschieden, dass aus diesem Vermerk nicht hervorgeht, dass ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem mit dem Vermerk gekennzeichneten Werk besteht. Wenn dies der Fall ist, muss es im Vermerk ausdrücklich erwähnt werden.

 

 

OLG Hamburg vom 27.7.2017 - Az. 3 U 220/15 Kart

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Stichworte: Urhebervermerk, ausschließliches Nutzungsrecht, Werk,Urheberrecht


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