LG München II vom 12.5.2017 - Az. T 1583/16 - Streitwert bei einer unerlaubten Werbe E-Mail 1.000 Euro - Werberecht Anwälte

LG München II: Streitwert bei einer unerlaubten Werbe E-Mail 1.000 Euro

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Einen Streitwert von 1000 € wegen einer unerlaubten Werbe E-Mail hat das LG Mün­chen II festgesetzt. Weil er per E-Mail eine Einladung zu einem kostenpflichtigen Se­minar erhalten hatte, ging der Empfänger, ein Anwalt, gegen diese E-Mail mit einer Klage vor. Das LG München II setzte den Streitwert auf 1000 Euro fest. Zwar gebe es in Bezug auf den Streitwert einer unerlaubten E-Mail bereits Urteile von 100 bis über 10.000 €. Generell sei jedoch auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Neben der Belästigung sei auch das notwendige Durchlesen, Sortieren und Löschen, die Breitenwirkung und die Häufigkeit solcher Zusendungen zu berücksichtigen. Ab­schreckungseffekte seien dabei allerdings nicht ausschlaggebend.

 

LG München II vom 12.5.2017; Az. T 1583/16

K & R 2017, S. 525

Stichworte: E-Mail Werbung; Seminar; Streitwert, 1.000 EUR, Belästigung


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