KG Berlin vom 31.1.2017 - 5 U 63/16 - Widerspruch konkret benannte E-Mail Adresse - Werberecht Anwälte

KG: Widerspruch konkret benannte E-Mail Adresse

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Ein Bekleidungshaus übersandte Werbung per E-Mail, die auch einen Link mit dem Hinweis “Alle werblichen Nachrichten abbestellen“ enthielt, mit dem Ziel, dass demje­nigen, der eine derartige E-Mail erhielt, mit dem Anklicken des Links künftig keine weiteren Werbe E-Mails von dieser Firma zugesandt würden. Einer der Adressaten klickte diesen Link an, um keine weiteren Werbemails zu erhalten. Dennoch erhielt er unter einer anderen E-Mail-Adresse weitere Werbemails von diesem Absender. Das KG Berlin untersagte daher die Zusendung weiterer E-Mails an diese E-Mail-Ad­resse. Die Zusendung weiterer E-Mails an andere Adressen dieses Empfängers sei von dem Widerspruch aber nicht erfasst.

 

KG vom 31.1.2017; 5 U 63/16

CR 2017 10, S. 615

Stichworte: E-Mail Werbung, Widerspruch Werbung, Bekleidung


Nach oben Standard Ansicht