Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Eine Bedienungsanleitung kann als Schriftwerk durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sein. Kriterien sind die Länge des Textes, die Reihenfolge der Darstellung, die eigenschöpferische, eigentümliche Gedankengestaltung und -führung und die individuelle Prägung. Dabei muss der gesamte Text in die Überprüfung mit einbe-zogen werden. Er muss das Alltägliche, Handwerksmäßige der mechanisch– technischen Aneinanderreihung des Materials deutlich übersteigen und damit eine persönliche geistige Schöpfung beinhalten. Auch können die Fotos einer Bedie-nungsanleitung urheberrechtlich geschützt sein.
OLG Frankfurt vom 26.5.2016; Az. 11 U 18/14
CR 2016, S. 20
Stichworte: Bedienungsanleitung