Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Als Zeichen, dass ein Logo oder ein Wort als Marke beim Deutschen Patentamt eingetragen ist, darf der Marke der Hinweis ® angefügt werden. Allerdings muss die Marke so wie sie eingetragen ist, auch tatsächlich verwendet werden. Nur geringfügige Abweichungen sind unschädlich. Der Verkehr muss in der benutzten Form die Marke noch erkennen.
OLG Frankfurt vom 15.6.2015; Az. 6 W 61/15
GRUR 2015, S. 480
Stichworte: Marke, Patentamt