LG München I vom 25.2.2019; Az. 33 O 2855/18 WRP 2019, S. 1083 - Hinweispflicht bei Provisionsansprüchen - Werberecht Anwälte

LG München I: Hinweispflicht bei Provisionsansprüchen

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Auch das LG München I vertritt die Auffassung, dass darauf hingewiesen werden muss, wenn ein Verlag Provision erhält, wenn in den Beiträgen Links enthalten sind, die zu so genannten „affiliate“- Partnern führen und es mit diesen aufgrund des Links zu einem Geschäftsabschluss kommt.

 

 

 

LG München I vom 25.2.2019; Az. 33 O 2855/18

 

WRP 2019, S. 1083

 

 

 

Stichworte: Provision, Links


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