Autor: Dr. Peter Schotthöfer
Auch das LG München I vertritt die Auffassung, dass darauf hingewiesen werden muss, wenn ein Verlag Provision erhält, wenn in den Beiträgen Links enthalten sind, die zu so genannten „affiliate“- Partnern führen und es mit diesen aufgrund des Links zu einem Geschäftsabschluss kommt.
LG München I vom 25.2.2019; Az. 33 O 2855/18
WRP 2019, S. 1083
Stichworte: Provision, Links