EuGH: Unionsmarke adidas ist nichtig

Autor: Dr. Peter Schotthöfer

Das Gericht der Europäischen Union hat entschieden, dass die Unionsmarke von Adidas nichtig ist. Die Marke, die aus drei parallelen, in beliebiger Richtung ange-brachten Streifen besteht, hätte im gesamten Gebiet der Union benutzt worden sein müssen und so Unterscheidungskraft erlangt haben. Das Gericht war der Meinung, dass diese Marke nicht hätte eingetragen werden dürfen, weil sie nicht in der gesamten Europäischen Union verwendet worden sei. Adidas habe Belege für die Benutzung nur in fünf Mitgliedstaaten vorgelegt. Das könne auch nicht auf das gesamte Gebiet der Union hochgerechnet werden.

 

 

 

Gericht der Europäischen Union vom 19.6.2019; Az. T -307/17

 

 

 

Stichworte: Adidas, Unionsmarke


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